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KranundBF3Fahrer


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Avatar von KranundBF3Fahrer
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Veröffentlicht 29.05.2014, 21:56 - 075 - in "Kranfahrerausbildung" - [11162]

Zitat:
DUDU postete
Und wenn du die 95 nicht mehr im Führerschein bekommst, darfst du ab September 2014 keine Gewerblichen Fahrten mehr machen.
Und das schließt auch die selbstfahrenden Arbeitsmaschinen ein.
(Quelle: 2 verschiedene Führerscheinstellen)

Es gibt da zwar noch diesen "Handwerkerparagrafen", der aber für die Kranführer nicht in Frage kommen dürfte. Und wie-lange dauert das, bis die Polizei das überprüft hat?
Chris

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KranundBF3Fahrer


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Avatar von KranundBF3Fahrer
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Veröffentlicht 29.05.2014, 22:15 - 076 - in "Kranfahrerausbildung" - [11163]

Zitat:
Kranfahrer-Meik postete
Hallo Spitz-048,

Wir kommen alle um die künftige Weiterentwicklung nicht herum!
Gesundheitscheck ab 50, ist überhaupt kein Problem, müssen die mit Sehschwächen sich frühzeitig um Brillen, oder Linsen, bzw Laseraugen behandlung kümmern!
Was nütz es , wenn gesundheitliche Probleme vorhanden sind, und diese nicht behandelt werden.
Es sollte jeder so viel Verantwortung haben, und diesen Gesundheitscheck machen, auch wenn erforderlich, schon vor dem 50. Lebensjahr.
In unserem Unternehmen wurde einmal im Jahr die gesammte Belegschaft, auch Büro und Verwaltung, von einem Betriebsatzt, für die Erfüllung der Zertifizierungskreterien untersucht!
Es liegt also auch an der Verantwortung einer Unternehmens/Arbeitgebers, solche Sachen zu regeln.
Die gesetzlichen Regelungen, mit Gesundheitscheck ab dem 50. Lebensjahr können nur begrusst werden.
Es bedarf auch der Innerbetrieblichen Aufklärung und Informationspflicht, was Dinge der Veränderung angeht, mitzuteilen, oder zu schulen.

Eine Firma ist immer nur so gut, wie die Mitarbeiter, die in Ihr arbeiten.
Die Arbeitgeber sind hier auch gefordert !!! Aufklärung!! Weiterbildung !!

1. Steht da in den Zertifizierungskriterien, das jeder 1 mal im Jahr zum Arbeitsmediziner muss, und sich beraten lassen muss?
2. Ich sehe, das hier auch ein sehr kritischer Bereich angesprochen wird.
Chris


Der Beitrag wurde am 01.06.2014 um 12:52 Uhr von KranundBF3Fahrer editiert.
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DUDU


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Veröffentlicht 29.05.2014, 22:54 - 077 - in "Kranfahrerausbildung" - [11164]
In Bremen dauert das nicht sehr lange. Die wissen genau, wie sie einem schwierigkeiten machen können.
Und der Handwerkerparagraph ist auch nur sehr dünn. Denn auch ein Handwerker der ein Fahrzeug über 3,5to
bewegen, müssen die module machen. Denn Ihre Fahrzeuge werden ja auch für den gewerblichen Zweck benutzt.

Betriebsarzt wird bei uns nach dem gesetzlichen Intervall gemacht. Und der ist nicht Jährlich, sondern alle 2 Jahre.
___

DUDU macht das schon!


Der Beitrag wurde am 29.05.2014 um 22:57 Uhr von DUDU editiert.
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Kranfahrer-Meik
Berufskraftfahrer-Schwerlastautokrane/-KFZ-Mechaniker/-Autokranfahrer/-Aussendienstmitarbeiter-Einsatzplanung-Qualitätssicherung

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Avatar von Kranfahrer-Meik
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Veröffentlicht 30.05.2014, 11:15 - 078 - in "Kranfahrerausbildung" - [11165]
@ KranundBF3Fahrer (BERICHTIGTER-FRISTABLAUF = 10.09.2014!!)

In ZERTIFIZIERTEN Unternehmen, (wie auch bei uns,) wird in der Regel so wieso einmal im Jahr der Betriebsarzt in das Unternehmen bestellt, um die ganze Mannschaft, bis zur Büromietze, zu untersucht. (Nicht die mit den 4-Beinen.)
Die gesetzlichen Intervalle sind "alle-2-Jahr" .
Und ALLE, die ab dem "Stichtag-10.09.2014", Fahrzeuge gewerblich zu TRANSPORTZWECKEN betreiben und fahren, müssen die Qualifikationsvoraussetzungen des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes absolviert haben, und durch Lehrgangsbescheinigung nachweisen. (Über 3,5-To.)
Das gilt auch für die wiederkehrenden Auffrischungslehrgänge der 5-Module, alle 5-Jahre.
ABM-Maßnahme für Fahrschulen.

Es geht dem Gesetzgeber darum, "dass die Verantwortung " in allen Bereichen, den Fahrzeugführern übertragen werden kann, und NIEMAND mehr behaupten kann, er wüsste dieses und jenes nicht.
Für Qualifiziertes Arbeiten, bedarf es auch geschultem und ausgebildeten Personal, welches in zertifizierten Unternehmen auch zu finden ist.
So sind ALLE geschult, und selbst der dümmste begreift es dann nach 5-Jahren beim nächsten Lehrgang, lach.
___

Gruss

Kranfahrer-Meik
(...in der RUHE liegt die KRAFT!!)
und
Geht nicht, Gibt es nicht!


Der Beitrag wurde am 31.05.2014 um 15:14 Uhr von Kranfahrer-Meik editiert.
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KranundBF3Fahrer


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Veröffentlicht 30.05.2014, 14:21 - 079 - in "Kranfahrerausbildung" - [11169]

Zitat:
DUDU postete
In Bremen dauert das nicht sehr lange. Die wissen genau, wie sie einem schwierigkeiten machen können.
Und der Handwerkerparagraph ist auch nur sehr dünn. Denn auch ein Handwerker der ein Fahrzeug über 3,5to
bewegen, müssen die module machen. Denn Ihre Fahrzeuge werden ja auch für den gewerblichen Zweck benutzt.

Betriebsarzt wird bei uns nach dem gesetzlichen Intervall gemacht. Und der ist nicht Jährlich, sondern alle 2 Jahre.

1. Bis 3,5t (und 8 Fahrgastplätze) kannst du das BKfQG sowieso vergessen.
Teilweise sind die tatsächlich auch bei über 3,5t ausgenommen.
2. Betriebsarzt? Das ist die G25? Ist eine Angebotsuntersuchung, und auf Wunsch wird dem Arbeitgeber auch nur mitgeteilt, das diese stattgefunden hat?
Chris

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KranundBF3Fahrer


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Avatar von KranundBF3Fahrer
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Veröffentlicht 30.05.2014, 14:33 - 080 - in "Kranfahrerausbildung" - [11170]

Zitat:
Kranfahrer-Meik postete
@ KranundBF3Fahrer

In ZERTIFIZIERTEN Unternehmen, (wie auch bei uns,) wird in der Regel so wieso einmal im Jahr der Betriebsarzt in das Unternehmen bestellt, um die ganze Mannschaft, bis zur Büromietze, zu untersucht. (Nicht die mit den 4-Beinen.)
Die gesetzlichen Intervalle sind "alle-2-Jahr" .
Und ALLE, die ab dem "Stichtag-30.09.2014", Fahrzeuge gewerblich zu TRANSPORTZWECKEN betreiben und fahren, müssen die Qualifikationsvoraussetzungen des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes absolviert haben, und durch Lehrgangsbescheinigung nachweisen.
Das gilt auch für die wiederkehrenden Auffrischungslehrgänge der 5-Module, alle 5-Jahre.
ABM-Maßnahme für Fahrschulen.

Es geht dem Gesetzgeber darum, "dass die Verantwortung " in allen Bereichen, den Fahrzeugführern übertragen werden kann, und NIEMAND mehr behaupten kann, er wüsste dieses und jenes nicht.
Für Qualifiziertes Arbeiten, bedarf es auch geschultem und ausgebildeten Personal, welches in zertifizierten Unternehmen auch zu finden ist.
So sind ALLE geschult, und selbst der dümmste begreift es dann nach 5-Jahren beim nächsten Lehrgang, lach.

1. Ist die G 25 eine Angebotsuntersuchung
2. Ist es nicht Aufgabe der G Untersuchungen, andere vor Schaden zu bewahren, sondern dich vor Gesundheitsgefährdungen durch deine Tätigkeit.
Chris

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Spot


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Avatar von Spot
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Veröffentlicht 30.05.2014, 23:19 - 081 - in "Kranfahrerausbildung" - [11176]

Zitat:
KranundBF3Fahrer postete
1. Ist die G 25 eine Angebotsuntersuchung
2. Ist es nicht Aufgabe der G Untersuchungen, andere vor Schaden zu bewahren, sondern dich vor Gesundheitsgefährdungen durch deine Tätigkeit.
Chris

Also Angebotsuntersuchungen gibt es nicht. Die G Untersuchungen sind durch das Arbeitsschutzgesetz und durch die Zertifizierung vorgeschrieben und richten
sich nach deiner Tätigkeit/ Arbeit.
Eine Angebotsuntersuchung im Arbeitsmedizinischen Bereich, gibt es nicht. Es sei denn du gehst in einen Supermarkt und nimmst ein Angebot der Woche.
Dort habe ich noch nie ein Schild gesehen, heute im Angebot G20 oder G25 Untersuchung für nur 22,50€ pro Person.

Mit dem zweiten Punkt liegst du nur teilweise richtig. Denn auch ein Betriebsarzt hat eine Schweigepflicht. Und ja, sie soll mich aber auch den Arbeitgeber
vor Schaden schützen. Das Zauberwort nennt sich Fürsorgepflicht, die Jeder Chef für seine Untergebenen und Angestellten hat. Diese Pflichten sind im
Arbeitsschutzgesetz klar geregelt und dort zu finden.
Was nutzt das, wenn du denn nicht mehr in der Lage bist bestimmte Dinge zu tun, aber dein Arbeitgeber dich dennoch für diese Tätigkeiten einsetzt.
___

Lass das mal den Pappa machen

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Kranfahrer-Meik
Berufskraftfahrer-Schwerlastautokrane/-KFZ-Mechaniker/-Autokranfahrer/-Aussendienstmitarbeiter-Einsatzplanung-Qualitätssicherung

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Avatar von Kranfahrer-Meik
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Veröffentlicht 31.05.2014, 15:12 - 082 - in "Kranfahrerausbildung" - [11182]
"DER STICHTAG IST SOGAR SCHON AM 10.09.2014!!

(siehe hier!)

Bis wann muss man an einer Weiterbildung teilgenommen haben?
============================================

"Eine erste Weiterbildung (5 x 7 Unterrichtsstunden) ist nach 5 Jahren nach der Grundqualifikation zu absolvieren.
Dies entspricht für Busfahrer bis spätestens zum 10.09.2013 und für LKW-Fahrer bis spätestens zum 10.09.2014."


http://www.tuev-nord.de/de/service-infos/berufskraftfahrer-qualifikationsgesetz-4782.htm



Bußgelder:

Sollte keine gültige Berufskraftfahrerqualifikation für gewerbliche Fahrten vorliegen, so können empfindliche Bußgelder verhängt werden:

bis 5.000 € für Fahrer bis 20.000 € für Unternehmer.

"Nachweis der Grundqualifikation und der Weiterbildung

Die erfolgreich abgeschlossene Grundqualifikation und Weiterbildung wird mit Eintrag der Schlüsselzahl 95 auf dem Führerschein eingetragen."
___

Gruss

Kranfahrer-Meik
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Der Beitrag wurde am 31.05.2014 um 15:17 Uhr von Kranfahrer-Meik editiert.
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Dieterer

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Veröffentlicht 31.05.2014, 16:42 - 083 - in "Kranfahrerausbildung" - [11184]
Für selbstfahrende Arbeitsmaschinen gilt das nicht. Wer also keine gewerblichen Transporte fährt, Ballsatfahrten, etc, braucht es nicht. Schließlich handelt es sich beim Verfahren des Kranes auf öffentlichen Straßen nicht um die Hauptbeschäftigung auf selbigem Gerät!!!!!!!!!
___

.....bleibt cool..........

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Veröffentlicht 31.05.2014, 16:47 - 084 - in "Kranfahrerausbildung" - [11185]

Zitat:
Dieterer postete
Für selbstfahrende Arbeitsmaschinen gilt das nicht. Wer also keine gewerblichen Transporte fährt, Ballsatfahrten, etc, braucht es nicht. Schließlich handelt es sich beim Verfahren des Kranes auf öffentlichen Straßen nicht um die Hauptbeschäftigung auf selbigem Gerät!!!!!!!!!

Das ist schon Richtig, aber mal ehrlich, wir müssen als Berufskraftfahrer ALLES fahren können, und in den Kranfirmen fährst du auch mal Ballasttransporte ect.
Wer da nicht gut aufgestellt ist, hat doch ein Problem.
Es ist heute erforderlich, Alles fahren zu dürfen.
___

Gruss

Kranfahrer-Meik
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Dieterer

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Veröffentlicht 31.05.2014, 16:50 - 085 - in "Kranfahrerausbildung" - [11186]
Ja, mir ging es trotzdem erst einmal um die rechtlichen Fakten und die sind mit diesem § klar formuliert. Wenn ich also mit dem Autokran kontrolliert werde, verweise ich galant auf den Paragraphen!!!...:-)
___

.....bleibt cool..........

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Kranfahrer-Meik
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Veröffentlicht 31.05.2014, 16:53 - 086 - in "Kranfahrerausbildung" - [11187]

Zitat:
Dieterer postete
Ja, mir ging es trotzdem erst einmal um die rechtlichen Fakten und die sind mit diesem § klar formuliert. Wenn ich also mit dem Autokran kontrolliert werde, verweise ich galant auf den Paragraphen!!!...:-)

Nur Autokran, STIMMT.
Aber ich persönlich möchte ALLES fahren können und dürfen, denn wer nicht gut aufgestellt ist, kommt in Probleme, früher oder später.
___

Gruss

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Dieterer

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Veröffentlicht 31.05.2014, 16:56 - 087 - in "Kranfahrerausbildung" - [11188]
Wir verstehen uns...:-)
___

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Veröffentlicht 31.05.2014, 16:59 - 088 - in "Kranfahrerausbildung" - [11189]

Zitat:
Dieterer postete
Wir verstehen uns...:-)

Jaaaaaaaaaaaaaaaaa
___

Gruss

Kranfahrer-Meik
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KranundBF3Fahrer


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Avatar von KranundBF3Fahrer
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Veröffentlicht 31.05.2014, 18:19 - 089 - in "Kranfahrerausbildung" - [11190]

Zitat:
Spot postete

Zitat:
KranundBF3Fahrer postete
1. Ist die G 25 eine Angebotsuntersuchung
2. Ist es nicht Aufgabe der G Untersuchungen, andere vor Schaden zu bewahren, sondern dich vor Gesundheitsgefährdungen durch deine Tätigkeit.
Chris

Also Angebotsuntersuchungen gibt es nicht. Die G Untersuchungen sind durch das Arbeitsschutzgesetz und durch die Zertifizierung vorgeschrieben und richten
sich nach deiner Tätigkeit/ Arbeit.
Eine Angebotsuntersuchung im Arbeitsmedizinischen Bereich, gibt es nicht. Es sei denn du gehst in einen Supermarkt und nimmst ein Angebot der Woche.
Dort habe ich noch nie ein Schild gesehen, heute im Angebot G20 oder G25 Untersuchung für nur 22,50€ pro Person.

Mit dem zweiten Punkt liegst du nur teilweise richtig. Denn auch ein Betriebsarzt hat eine Schweigepflicht. Und ja, sie soll mich aber auch den Arbeitgeber
vor Schaden schützen. Das Zauberwort nennt sich Fürsorgepflicht, die Jeder Chef für seine Untergebenen und Angestellten hat. Diese Pflichten sind im
Arbeitsschutzgesetz klar geregelt und dort zu finden.
Was nutzt das, wenn du denn nicht mehr in der Lage bist bestimmte Dinge zu tun, aber dein Arbeitgeber dich dennoch für diese Tätigkeiten einsetzt.

http://www.bgn.de/478/24652/1
Da steht auch was von Angebotsuntersuchungen!
Wobei die G 25 zu den Eignungsuntersuchungen zählt, was das jetzt schon wieder ist?

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KranundBF3Fahrer


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Avatar von KranundBF3Fahrer
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Veröffentlicht 01.06.2014, 12:41 - 090 - in "Kranfahrerausbildung" - [11200]

Zitat:
Dieterer postete
Also ich möchte zum gesamten Thema etwas Wichtiges beisteuern und dieser Aspekt sollte meines Erachtens stets im Vordergrund stehen:
Eine Ausbildung zum Autokranführer/fahrer mag tatsächlich wichtig und richtig sein, allerdings sollte sich jeder vor Augen halten, daß die beste Ausbildung nicht greift, wenn die auszubildende Person nicht zusätzlich über die persönlichen Fähigkeiten verfügt, die man für diesen Beruf dringend benötigt.
Ihr wißt es doch alle sicherlich wovon ich rede, nämlich daß wir einerseits mit sehr schwerem, robustem und nicht selten riesengroßem Gerät hantieren, dieses Hantieren jedoch ein Höchstmaß an Feinfühligkeit, Sensibilität, innerer Ruhe, Ausgeglichenheit, Verantwortungsbewußtsein und Konzentration bedarf.
Dies sind Kriterien die jeder für sich selbst erfüllen muß, die aber auch ein jeder Personalchef bei der Vorauswahl künftiger Bewerber für eine Berufsausbildung in diesem Bereich unbedingt berücksichtigen muß.
Hierzu muß es also meines Erachtens einen entsprechenden Einstellungstest geben, der von Fachkräften wie Psychologen und auch praktischen Fachleuten aus der Branche in Zusammenarbeit erstellt und dann zur Anwendung gebracht werden muß!
Nur so kann meiner Meinung nach eine vernünftige Ausbildung erfolgen.

Nicht zu vergessen allerdings sind in diesem Zusammenhang die nicht unerheblichen Kosten, die hieraus entstehen.
Es reicht also nicht aus wenn wir das ganze bedingungslos befürworten, ohne uns alle Konsequenzen bewußt zu machen, die könnten u.a. sein, daß man während der Ausbildung z.B. einen nur sehr geringen Lohn, bzw. eine Ausbildungsvergütung erhält.
Möglicherweise, da es ja auch altersgebunden ist(Eintrittsalter FSK II, 21 Jahre), könnte es sich so gestalten, daß der Auszubildende die Ausbildungskosten dann komplett selbst trägt, wie bei einem Studenten und erst nach erfolgter Qualifikation das eigentliche Geldverdienen anfängt.
Also dies könnte auch eine von vielleicht einigen "Kehrseiten der Medaille" sein.....
in diesem Sinne schönes WE

Also wieder ein angeblicher Ausbildungsberuf, nicht für Abgänger, sondern eher für Umschüler? Die Kosten für den FS mit Quali trägt ja in der Regel das AA. Sind wir mit den Leuten glücklich?
Chris

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KranundBF3Fahrer


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Avatar von KranundBF3Fahrer
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Veröffentlicht 01.06.2014, 12:47 - 091 - in "Kranfahrerausbildung" - [11201]

Zitat:
Kranfahrer-Meik postete
Hallo Forumsgemeine, Kolegen, hallo Dieterer. ..zu 063!!
Dein Satz "..." Trifft es auf den Punkt!!!

""Ihr wißt es doch alle sicherlich wovon ich rede, nämlich daß wir einerseits mit sehr schwerem, robustem und nicht selten riesengroßem Gerät hantieren, dieses Hantieren jedoch ein Höchstmaß an Feinfühligkeit, Sensibilität, innerer Ruhe, Ausgeglichenheit, Verantwortungsbewußtsein und Konzentration bedarf."" (..so Dieterer!)

Deshalb brauchen wir auch gut ausgebildete Leute, mit "Facharbeiterbrief"!!!

Sorry für den Tippfehler, kann ja mal vorkommen, weiss aber jeder was ich gemeint habe. (Fun-Driver, gut aufgepasst, Kompliment!)

Dieterer, zu deinem Beitrag-063, kann ich nur sagen, du sprichst mir aus der Seele!
Natürlich gibt es immer zwei Seiten.
Wir ALLE, können doch aber alle, Veränderungen, Weiterbildungsauflagen, ect. nicht ignorieren.
Natürlich machen sich an den geeigneten Stellen, studierte Fachleute schon länger Gedanken, was auch gut ist, aber wir am Ende dieser Kette, müssen ja auch mitziehen und das was von Gesetzlichen Veränderungen her verlangt wird, auch umsetzen.

Denkt bitte aber auch noch mal daran, dass die Zertifizierung der Unternehmen, die ja warscheinlich auch mal zur Pflicht werden wird, (!!???)
qualifizierte und ausgebildete Mitarbeiter voraussetzt, um diese (SCC-Din-Iso) zu bekommen, bzw. zu behalten.

Warscheinlich wird es mit dem "Ausbildungsberuf-Kranfahrer", mit Lehrzeit und Facharbeiterbrief, für die Zukunft die beste Lösung sein.
Für uns Kranfahrer, die wir schon jahrzehnte z.T. auf den Geräten sitzen, ist es doch sowiso egal.
Machen wir die Berufskraftfahrerqualifikationslehrgänge noch mal mit, das wirft von uns doch keinen um!
Ich wünsche Euch Allen ein schönes Wochenende!!

Ist denn eine deutsch Berufsausbildung mit dem ISO Zertifikat vereinbar? Weil das ISO ist ja international. Wie soll der Senegal, Russland, China, Indien, Kanada oder USA die deutsche Berufsausbildung machen??? Oder wird das so aussehen, wie bei den Arbeitsbühnen: Wenn eine ISO Zertifizierung vorliegt, kannst du deinen D. BG Schein in die Tonne Kloppen und einen Schein (z.B. von der IPAF) nach ISO Norm erwerben?
Chris

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Kranfahrer-Meik
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Avatar von Kranfahrer-Meik
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Veröffentlicht 01.06.2014, 17:24 - 092 - in "Kranfahrerausbildung" - [11202]
??"Ist denn eine deutsch Berufsausbildung mit dem ISO Zertifikat vereinbar???"

Antwort : JA!
___

Gruss

Kranfahrer-Meik
(...in der RUHE liegt die KRAFT!!)
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Spot


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Avatar von Spot
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Veröffentlicht 01.06.2014, 17:28 - 093 - in "Kranfahrerausbildung" - [11203]
Eine deutsche Berufsausbildung ist in ganz vielen Ländern dieser Erde (Europa, USA, Kanada Australien usw) eine menge mehr Wert als man glaubt.
Es geht nichts über eine fundierte Ausbildung. Und das gild auch international. Also warum nicht auch eine Ausbildung zum Kranfahrer?

Und zu dem Post 090:
Eine Eignungsuntersuchung ist eine durch das Arbeitsschutzgesetz vorgeschriebene Untersuchung, die sicher stellt, daß
du für die entsprechende Arbeit auch gesundheitlich geeignet bist!
Die G Untersuchungen sind im Arbeitsschutzgesetz klar angesprochen und die Umsetzung klar über die BG geregelt.
Denn nicht jeder Arzt kann dich arbeitsmedizinisch untersuchen. Das kann nur ein zugelassener Arzt mit der Bezeichnug
Arbeitsmediziner/ Betriebsarzt machen.

In diesem Sinne einen schönen Restsonntag.
___

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KranundBF3Fahrer


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Veröffentlicht 01.06.2014, 18:30 - 094 - in "Kranfahrerausbildung" - [11205]

Zitat:
Kranfahrer-Meik postete
??"Ist denn eine deutsch Berufsausbildung mit dem ISO Zertifikat vereinbar???"

Antwort : JA!

Wie willst du das machen? Willst du eine ISO-Norm definieren, die in einer Ausbildung erworben werden kann, aber auch in Lehrgängen? Weil die ISO-Norm musst du dann Weltweit anbieten können, die 3 Jährigen dualen Ausbildungen nach BBiG sind international unbekannt.
Chris


Der Beitrag wurde am 01.06.2014 um 18:30 Uhr von KranundBF3Fahrer editiert.
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KranundBF3Fahrer


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Avatar von KranundBF3Fahrer
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Veröffentlicht 01.06.2014, 19:18 - 095 - in "Kranfahrerausbildung" - [11207]
http://www.iso.org/iso/home/standards/management-standards/iso_9000.htm
Die Polizei in Phönix hat das auch schon....!
Aber was das mit einer dualen Kranführerausbildung zu tun hat, weiß ich immer-noch nicht.
Genauso wenig, das die Fahrer deswegen ordentlich behandelt werden (vor allem in deinem Sinne, Meik)
Chris

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KranundBF3Fahrer


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Avatar von KranundBF3Fahrer
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Veröffentlicht 01.06.2014, 19:19 - 096 - in "Kranfahrerausbildung" - [11208]
http://www.iso.org/iso/qmp_2012.pdf
Da werde ich auch nicht so wirklich schlauer?
Chris

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abcde5


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Veröffentlicht 02.11.2014, 19:40 - 097 - in "Kranfahrerausbildung" - [11551]
Damit der andere Thread nicht flöten geht, mache ich mal selbständig hier weiter.


Zitat:
Florian postete
@abcde5
Vermutlich sind die von Dir gefahrenen Krane grün, oder in Tarnfarben angepinselt.
Also spielt das Thema „Ballastieren“ bei Dir eh keine Rolle.

Sind sie. Soll aber nicht heißen, das es keine Krane sind !


Zitat:
Florian posteteSolltest Du tatsächlich in den gewerblichen Bereich wechseln, wäre es ratsam, wenigstens eine Ausbildung zum Kranführer zu durchlaufen (Kranführerschein). Der häufig von deinen zukünftigen Kollegen geforderte Ausbildungsberuf „Kranführer“ ist reine Utopie, und wird sicherlich nicht realisiert werden. Das sehr ambitionierte Vorhaben „Kranführer als Ausbildungsberuf“ wurde von der BSK selbst regelrecht terminiert, also vergessen wir diesen Gedanken.

Ich habe eine Ausbildung nach BGG 921 mit einer Dauer von mindestens 128 Stunden erhalten. Wenn ich mal in mein Einsatzheft schaue, zähle ich sogar 140 Stunden. Davon waren zum Beispiel auch 40 Stunden Nachtausbildung was Fahren und Betrieb angeht. Dazu Ausbildungsüberwachung und Prüfungen, die weder gekauft, noch manipuliert werden können. In der BGG 921 wird z.B. für Mobilkrane eine Ausbildungszeit von 10-15 Tagen vorgeschlagen. Wir haben 7 Wochen exkl.(!) Prüfungen gelernt.
Die Leute, die sich mit diesem Prozedere auskennen,werden bestätigen können, das das so ziemlich die beste Ausbildung für zukünftige Arbeitnehmer ist, die in Deutschland verfügbar ist.


Zitat:
Florian posteteIm Gegenteil: Möchtest Du verantwortungsbewusst deine zukünftige Arbeit als Kranführer bewerkstelligen, bist Du in einer Art Holschuld. Das bedeutet, das Informationsmanagement, bzw. die Aneignung von Wissen, dass benötigt wird um deinen Job gewissenhaft zu bewerkstelligen, liegt in deiner Verantwortung.
Und da gibt´s ´n Haufen Zeug, das man sich reinpfeifen sollte.

Hier möchte ich allerdings einmal gegenhalten. Der Unternehmer ist verpflichtet, den zukünftigen Fahrer und Bediener in die Maschinen einzuweisen, in meinem Fall in einem Berufsorientierungspraktikum. Bedeutet, die Firma bekommt einen bezahlten, gut ausgebildeten Facharbeiter, den sie sich heranziehen kann.

Kurzum: Die Wirtschaft in diesem speziellen Bereich kann mit mir einen exzellent ausgebildeten und hoch motivierten Facharbeiter bekommen. Es liegt nicht nur an mir ;-)


Zitat:
Florian posteteUnd wie es Stephan schon erwähnt hat: Einzig und alleine bist Du verantwortlich für die gewissenhafte Ausübung deines Job´s.

Das wurde uns jeden Tag eingehämmert, keine Angst. Was ich halt nur möchte, ist das ich meinen Job im Sinne der UVV und BG-Vorschriften ausüben kann, ohne das mir ständig jemand im Nacken sitzt und mich antreibt.

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Florian


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Veröffentlicht 02.11.2014, 20:14 - 098 - in "Kranfahrerausbildung" - [11553]
@abcde5

Bitte entschuldige meine Wortwahl. Der Hinweis auf FKM und FKL sollte keineswegs abwertend sein. Ich selbst habe viel Zeit mit diesen Geräten verbracht, und vermutlich steht auf der Hälfte der Abnahmeprotokolle bei den Bundeswehrgeräten ohnehin mein Name.

Keineswegs zweifle ich die hervorragende Kranausbildung bei der Bundeswehr an. Meine Empfehlung an Dich einen Kranschein zu machen liegt eher im Bereich der gewandelten Technik. Mir geht es um solche Dinge wie die Telematik, Liccon 1 und 2, EN 13000, Klappspitze, ABB und und und….

Eben solche Dinge, die sich an einem BW-Kran nicht finden.

Du hast recht, wenn Du behauptest, dass der Unternehmer verpflichtet ist, den Fahrer in die Maschine einzuweisen. Nur ersetzt eine Einweisung/Unterweisung keine Schulung. Ein Beispiel: Wenn Dir dein neuer Arbeitgeber die Betriebsanleitung deines neuen Kranes in die Hand drückt mit der Bitte Selbige durchzulesen, hat er im Prinzip seiner Schuldigkeit schon Genüge getan, im rechtlichen Sinne ist dies eigentlich schon eine Einweisung.

Zugegeben, ein bisschen mager. Deswegen auch die Empfehlung ein Kranführerseminar zu besuchen.
___

Gruss Florian

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abcde5


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Veröffentlicht 02.11.2014, 20:27 - 099 - in "Kranfahrerausbildung" - [11554]

Zitat:
Florian postete
@abcde5

Bitte entschuldige meine Wortwahl. Der Hinweis auf FKM und FKL sollte keineswegs abwertend sein. Ich selbst habe viel Zeit mit diesen Geräten verbracht, und vermutlich steht auf der Hälfte der Abnahmeprotokolle bei den Bundeswehrgeräten ohnehin mein Name.

Danke :-). Wenn man sie zu nutzen weiß, sind es hervorragende Geräte. Ich arbeite jedenfalls äußerst gerne mit meinem L.


Zitat:
Florian posteteKeineswegs zweifle ich die hervorragende Kranausbildung bei der Bundeswehr an. Meine Empfehlung an Dich einen Kranschein zu machen liegt eher im Bereich der gewandelten Technik. Mir geht es um solche Dinge wie die Telematik, Liccon 1 und 2, EN 13000, Klappspitze, ABB und und und….

Jetzt sind wir auf dem selben Nenner. Ja, ich gebe zu, die Technik hat sich gewandelt. Ich verfolge schon seit einiger Zeit die Entwicklung und den Einsatz. Ich will das auf jeden Fall auch praktisch ausüben.




Zitat:
Florian posteteDu hast recht, wenn Du behauptest, dass der Unternehmer verpflichtet ist, den Fahrer in die Maschine einzuweisen. Nur ersetzt eine Einweisung/Unterweisung keine Schulung. Ein Beispiel: Wenn Dir dein neuer Arbeitgeber die Betriebsanleitung deines neuen Kranes in die Hand drückt mit der Bitte Selbige durchzulesen, hat er im Prinzip seiner Schuldigkeit schon Genüge getan, im rechtlichen Sinne ist dies eigentlich schon eine Einweisung.

Zugegeben, ein bisschen mager. Deswegen auch die Empfehlung ein Kranführerseminar zu besuchen.

Gut, damit muss ich im Zweifelsfall zurechtkommen. Dennoch denke ich, das ein verantwortungsbewusster Unternehmer mit Renommé sich seiner Aufgabe bewusst ist und selber ein Interesse daran hat, seine "Jungs" ordentlich auszubilden und einzuweisen. Schließlich ist es immer der Mann auf der Maschine, der die Firma repräsentiert. Das habe ich auch bei der Bundeswehr so mitbekommen. Fahr mal da hin und schau dir die Sache an. Dann zieht man den Job durch, ohne Unfälle und zur Zufriedenheit aller. Und schwupps kommen sie gerannt und freuen sich...

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