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Kranfahrer-Meik
Berufskraftfahrer-Schwerlastautokrane/-KFZ-Mechaniker/-Autokranfahrer/-Aussendienstmitarbeiter-Einsatzplanung-Qualitätssicherung

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Veröffentlicht 31.05.2014, 19:11 - 025 - in "BKrFQV - Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz" - [11196]

Zitat:
KranundBF3Fahrer postete
Waren die vorher nicht verpflichtend????
Chris

Natürlich.
___

Gruss

Kranfahrer-Meik
(...in der RUHE liegt die KRAFT!!)
und
Geht nicht, Gibt es nicht!

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TDKv
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Veröffentlicht 01.06.2014, 20:21 - 026 - in "BKrFQV - Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz" - [11209]
Zwei Threads zum Thema zusammengefasst
___

Carsten Thevessen

Tabellenbücher für Kranvermieter

Vermieter-Map für Kran- & Arbeitsbühnenvermietung
Online-Karte mit mehr als 4500 Vermietern in Deutschland & Europa

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Spot


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Veröffentlicht 01.06.2014, 20:28 - 027 - in "BKrFQV - Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz" - [11211]
Wenn wir unseren Carsten nicht hätten Danke Carsten dir einen schönen Sonntag Abend noch.
___

Lass das mal den Pappa machen

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KranundBF3Fahrer


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Veröffentlicht 01.06.2014, 23:41 - 028 - in "BKrFQV - Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz" - [11213]

Zitat:
Spot postete
Wir alle sind leider vom Gesetzgeber verknakt worden und alle 5 Jahre
fünf Module für das BKrFQV zu machen.
Aber leider werden und sind diese Module nur auf LKW Fahrer gemünzt. Was haltet ihr davon?

Was aber noch geht: Die werden eigentlich an jeder Ecke angeboten, oft auch als Samstagsschulung und die Preise sind auch akzeptabel. Als BF3 Fahrer muss ich alle 2 Jahre, jetzt nur noch durch halb, Deutschland fahren, um dann mein Ausweis zu verlängern. Die 50€ gehen auch, aber immer die Nebenkosten für die Reise dahin!
Chris

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Spot


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Veröffentlicht 10.06.2014, 21:38 - 029 - in "BKrFQV - Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz" - [11236]
Mal zur Kenntnisnahme:

http://www.bkftv.de/antwort-des-deutschen-bundestages-zur-anfrage-der-fraktion-buendnis90die-gruenen/
___

Lass das mal den Pappa machen

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KranundBF3Fahrer


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Veröffentlicht 15.06.2014, 22:39 - 030 - in "BKrFQV - Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz" - [11263]

Zitat:
Spot postete
Mal zur Kenntnisnahme:

http://www.bkftv.de/antwort-des-deutschen-bundestages-zur-anfrage-der-fraktion-buendnis90die-gruenen/

Wer fälscht für die Summen Bescheinigungen???
Chris

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Kranfahrer
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Veröffentlicht 01.03.2016, 10:20 - 031 - in "BKrFQV - Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz" - [12861]
In der neuen Firma wo ich arbeite, muss ich abundzu Ballast-LKW fahren. Abgesehen, dass ich damit noch nicht zur Recht komme, habe ich die 95 nicht im Führerschein eingetragen, sprich die Module nicht. Ich habe also „nur“ CE.

Jetzt meine Frage, darf ich Kranequipment mit dem LKW (4 + 5 Achsen und 68 t zGG) fahren? Der LKW gehört zur selbstfahren Arbeitsmaschine. Entweder Auto- oder Raupenkran.

Was blüht mir bei einer Polizeikontrolle? Wo finde ich Informationen darüber?

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Kranfahrer-Meik
Berufskraftfahrer-Schwerlastautokrane/-KFZ-Mechaniker/-Autokranfahrer/-Aussendienstmitarbeiter-Einsatzplanung-Qualitätssicherung

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Veröffentlicht 01.03.2016, 12:06 - 032 - in "BKrFQV - Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz" - [12862]

Zitat:
Kranfahrer postete
In der neuen Firma wo ich arbeite, muss ich abundzu Ballast-LKW fahren. Abgesehen, dass ich damit noch nicht zur Recht komme, habe ich die 95 nicht im Führerschein eingetragen, sprich die Module nicht. Ich habe also „nur“ CE.

Jetzt meine Frage, darf ich Kranequipment mit dem LKW (4 + 5 Achsen und 68 t zGG) fahren? Der LKW gehört zur selbstfahren Arbeitsmaschine. Entweder Auto- oder Raupenkran.

Was blüht mir bei einer Polizeikontrolle? Wo finde ich Informationen darüber?

Das ist wie FAHREN ohne gültigen Führerschein!

Strafen für den Fahrer, bis zu 5.000 Euro und für den Arbeitgeber, oder Auftraggeber, der solche Fahrten anordnet, oder duldet, bis zu 20.000-Euro.
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Es können Strafen bis zu 5.000,00-Euro verhängt werden.

https://www.eu-bkf.de/de/home/fahrer/bussgelder_verwarnungsgelder_fahrer.htm

"Fährt ein Fahrer im Güterkraft- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken ohne die Schlüsselzahl 95 beziehungsweise ohne absolvierte Grundqualifikation und/oder Weiterbildung, muss er mit einem Bußgeld (§9 BKrFQG) in Höhe von bis zu 5.000 Euro rechnen."

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http://www.mainpost.de/regional/franken/mosaik-Bussgelder-Kurzstreckenlaeufer-Weiterbildung;art1727,7988108

"Unternehmer, die eine solche Fahrt anordnen oder zulassen, sogar mit bis zu 20. 000 Euro."
************************************************************************************************************************

"Hinweis: Alle Führer von Fahrzeugen "_über 3,5 t zGG_"und nicht wie
angenommen über 7,5 t zGG unterliegen auch bei Einsatz im Werkverkehr der Weiterbildungspflicht."

http://lkw-fahren.info/fuehrerschein-eintrag-lkw-schluesselzahl-95

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Ballasttransport könnte als Werkverkehr ausgelegt werden, unterliegt wie oben aufgeführt auch der Weiterbildungspflicht.

Ist das genug Information darüber?
___

Gruss

Kranfahrer-Meik
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Geht nicht, Gibt es nicht!


Der Beitrag wurde am 01.03.2016 um 22:55 Uhr von Kranfahrer-Meik editiert.
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DUDU


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Veröffentlicht 01.03.2016, 20:44 - 033 - in "BKrFQV - Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz" - [12864]
Meik, das ist kein Fahren ohne gültigen Führerschein, sondern nur ohne die 95. Denn die Fahrerlaubnis ist nicht an die 95 gekoppelt, sondern NUR der gewerbliche Güterverkehr!
Fährst du aber einen Kran / SfAM, ist die 95 nicht im Führerschein nötig.

Quelle: meine zuständige Führerschenstelle auf Rückfrage mit Kraftfahrbundesamt.

Kranfahrer, die Zugmaschine und Auflieger MUSS in diesem Fall auf den einen einzigen Kran Papier und Genehmigungstechnisch eingetragen SEIN! Zudem muß es auch unmöglich sein, daß du nur irgend etwas anderes damit fahren kannst. Zu Deutsch, es müssen Aufbahmen für Ballast usw. fest verschreißt / verbunden sein, sodaß es nur möglich ist genau dieses Equipment für nur genau den einen Kran zu können wie es bei den Ballastanhängern war/ ist. Das macht kein Unternehmer und deshalb kann dann der Ballasttransport zum Werksverkehr gerechnet werden. Denn du hast auch die Möglichkeit damit andere Sachen als Kranequipment zu transportieren.
___

DUDU macht das schon!


Der Beitrag wurde am 01.03.2016 um 20:54 Uhr von DUDU editiert.
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Kranfahrer-Meik
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Veröffentlicht 01.03.2016, 23:02 - 034 - in "BKrFQV - Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz" - [12865]

Zitat:
DUDU postete
Meik, das ist kein Fahren ohne gültigen Führerschein, sondern nur ohne die 95. Denn die Fahrerlaubnis ist nicht an die 95 gekoppelt, sondern NUR der gewerbliche Güterverkehr!
Fährst du aber einen Kran / SfAM, ist die 95 nicht im Führerschein nötig.

Quelle: meine zuständige Führerschenstelle auf Rückfrage mit Kraftfahrbundesamt.

Kranfahrer, die Zugmaschine und Auflieger MUSS in diesem Fall auf den einen einzigen Kran Papier und Genehmigungstechnisch eingetragen SEIN! Zudem muß es auch unmöglich sein, daß du nur irgend etwas anderes damit fahren kannst. Zu Deutsch, es müssen Aufbahmen für Ballast usw. fest verschreißt / verbunden sein, sodaß es nur möglich ist genau dieses Equipment für nur genau den einen Kran zu können wie es bei den Ballastanhängern war/ ist. Das macht kein Unternehmer und deshalb kann dann der Ballasttransport zum Werksverkehr gerechnet werden. Denn du hast auch die Möglichkeit damit andere Sachen als Kranequipment zu transportieren.

Ich hatte ja auch geschrieben, "wie", weil es so hart bestraft wird.

Da fast kein Kranunternehmer nur diese Ballasttransporte für dieses Gerät transportiert, hast du schon recht, dann fällt es unter Werkverkehr.

Die 95-Eintragung wird aber hier nötig, zumal die Sache am Wörtchen "gewerblicher Transport über 3,5-t" hängt.

Und die Bussgelder sind nun mal ohne die 95-Eintragung so hoch.
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Gruss

Kranfahrer-Meik
(...in der RUHE liegt die KRAFT!!)
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Der Beitrag wurde am 01.03.2016 um 23:04 Uhr von Kranfahrer-Meik editiert.
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