Kranfahrer-Meik Berufskraftfahrer-Schwerlastautokrane/-KFZ-Mechaniker/-Autokranfahrer/-Aussendienstmitarbeiter-Einsatzplanung-Qualitätssicherung 2317 Beiträge ![]() Private Nachricht senden |
Veröffentlicht 31.05.2014, 19:11 - 025 - in "BKrFQV - Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz" - [11196]
Natürlich. ___ Gruss |
||
![]() ![]() |
TDKv Dienstleister für Kranvermieter aus Detmold 1101 Beiträge Admin ![]() Private Nachricht senden |
Veröffentlicht 01.06.2014, 20:21 - 026 - in "BKrFQV - Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz" - [11209]
Zwei Threads zum Thema zusammengefasst ___ Carsten Thevessen
|
![]() ![]() |
Spot 592 Beiträge ![]() Private Nachricht senden |
Veröffentlicht 01.06.2014, 20:28 - 027 - in "BKrFQV - Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz" - [11211]
Wenn wir unseren Carsten nicht hätten ![]() ___ Lass das mal den Pappa machen |
![]() ![]() |
KranundBF3Fahrer 421 Beiträge ![]() Private Nachricht senden |
Veröffentlicht 01.06.2014, 23:41 - 028 - in "BKrFQV - Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz" - [11213]
Was aber noch geht: Die werden eigentlich an jeder Ecke angeboten, oft auch als Samstagsschulung und die Preise sind auch akzeptabel. Als BF3 Fahrer muss ich alle 2 Jahre, jetzt nur noch durch halb, Deutschland fahren, um dann mein Ausweis zu verlängern. Die 50€ gehen auch, aber immer die Nebenkosten für die Reise dahin! Chris |
||
![]() ![]() |
Spot 592 Beiträge ![]() Private Nachricht senden |
Veröffentlicht 10.06.2014, 21:38 - 029 - in "BKrFQV - Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz" - [11236]
Mal zur Kenntnisnahme: http://www.bkftv.de/antwort-des-deutschen-bundestages-zur-anfrage-der-fraktion-buendnis90die-gruenen/ ___ Lass das mal den Pappa machen |
![]() ![]() |
KranundBF3Fahrer 421 Beiträge ![]() Private Nachricht senden |
Veröffentlicht 15.06.2014, 22:39 - 030 - in "BKrFQV - Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz" - [11263]
Wer fälscht für die Summen Bescheinigungen??? Chris |
||
![]() ![]() |
Kranfahrer Mobilkranfahrer aus Monnem 111 Beiträge Private Nachricht senden |
Veröffentlicht 01.03.2016, 10:20 - 031 - in "BKrFQV - Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz" - [12861]
In der neuen Firma wo ich arbeite, muss ich abundzu Ballast-LKW fahren. Abgesehen, dass ich damit noch nicht zur Recht komme, habe ich die 95 nicht im Führerschein eingetragen, sprich die Module nicht. Ich habe also „nur“ CE. Jetzt meine Frage, darf ich Kranequipment mit dem LKW (4 + 5 Achsen und 68 t zGG) fahren? Der LKW gehört zur selbstfahren Arbeitsmaschine. Entweder Auto- oder Raupenkran. Was blüht mir bei einer Polizeikontrolle? Wo finde ich Informationen darüber? |
![]() ![]() |
Kranfahrer-Meik Berufskraftfahrer-Schwerlastautokrane/-KFZ-Mechaniker/-Autokranfahrer/-Aussendienstmitarbeiter-Einsatzplanung-Qualitätssicherung 2317 Beiträge ![]() Private Nachricht senden |
Veröffentlicht 01.03.2016, 12:06 - 032 - in "BKrFQV - Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz" - [12862]
Das ist wie FAHREN ohne gültigen Führerschein! Strafen für den Fahrer, bis zu 5.000 Euro und für den Arbeitgeber, oder Auftraggeber, der solche Fahrten anordnet, oder duldet, bis zu 20.000-Euro. ************************************************************************************************************************ Es können Strafen bis zu 5.000,00-Euro verhängt werden. https://www.eu-bkf.de/de/home/fahrer/bussgelder_verwarnungsgelder_fahrer.htm "Fährt ein Fahrer im Güterkraft- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken ohne die Schlüsselzahl 95 beziehungsweise ohne absolvierte Grundqualifikation und/oder Weiterbildung, muss er mit einem Bußgeld (§9 BKrFQG) in Höhe von bis zu 5.000 Euro rechnen." ************************************************************************************************************************ http://www.mainpost.de/regional/franken/mosaik-Bussgelder-Kurzstreckenlaeufer-Weiterbildung;art1727,7988108 "Unternehmer, die eine solche Fahrt anordnen oder zulassen, sogar mit bis zu 20. 000 Euro." ************************************************************************************************************************ "Hinweis: Alle Führer von Fahrzeugen "_über 3,5 t zGG_"und nicht wie angenommen über 7,5 t zGG unterliegen auch bei Einsatz im Werkverkehr der Weiterbildungspflicht." http://lkw-fahren.info/fuehrerschein-eintrag-lkw-schluesselzahl-95 ************************************************************************************************************************ Ballasttransport könnte als Werkverkehr ausgelegt werden, unterliegt wie oben aufgeführt auch der Weiterbildungspflicht. Ist das genug Information darüber? ___ Gruss Der Beitrag wurde am 01.03.2016 um 22:55 Uhr von Kranfahrer-Meik editiert. |
||
![]() ![]() |
DUDU 228 Beiträge ![]() Private Nachricht senden |
Veröffentlicht 01.03.2016, 20:44 - 033 - in "BKrFQV - Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz" - [12864]
Meik, das ist kein Fahren ohne gültigen Führerschein, sondern nur ohne die 95. Denn die Fahrerlaubnis ist nicht an die 95 gekoppelt, sondern NUR der gewerbliche Güterverkehr! Fährst du aber einen Kran / SfAM, ist die 95 nicht im Führerschein nötig. Quelle: meine zuständige Führerschenstelle auf Rückfrage mit Kraftfahrbundesamt. Kranfahrer, die Zugmaschine und Auflieger MUSS in diesem Fall auf den einen einzigen Kran Papier und Genehmigungstechnisch eingetragen SEIN! Zudem muß es auch unmöglich sein, daß du nur irgend etwas anderes damit fahren kannst. Zu Deutsch, es müssen Aufbahmen für Ballast usw. fest verschreißt / verbunden sein, sodaß es nur möglich ist genau dieses Equipment für nur genau den einen Kran zu können wie es bei den Ballastanhängern war/ ist. Das macht kein Unternehmer und deshalb kann dann der Ballasttransport zum Werksverkehr gerechnet werden. Denn du hast auch die Möglichkeit damit andere Sachen als Kranequipment zu transportieren. ___ DUDU macht das schon! Der Beitrag wurde am 01.03.2016 um 20:54 Uhr von DUDU editiert. |
![]() ![]() |
Kranfahrer-Meik Berufskraftfahrer-Schwerlastautokrane/-KFZ-Mechaniker/-Autokranfahrer/-Aussendienstmitarbeiter-Einsatzplanung-Qualitätssicherung 2317 Beiträge ![]() Private Nachricht senden |
Veröffentlicht 01.03.2016, 23:02 - 034 - in "BKrFQV - Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz" - [12865]
Ich hatte ja auch geschrieben, "wie", weil es so hart bestraft wird. Da fast kein Kranunternehmer nur diese Ballasttransporte für dieses Gerät transportiert, hast du schon recht, dann fällt es unter Werkverkehr. Die 95-Eintragung wird aber hier nötig, zumal die Sache am Wörtchen "gewerblicher Transport über 3,5-t" hängt. Und die Bussgelder sind nun mal ohne die 95-Eintragung so hoch. ___ Gruss Der Beitrag wurde am 01.03.2016 um 23:04 Uhr von Kranfahrer-Meik editiert. |
||
![]() ![]() |