~36-320 Beiträge Gast Private Nachricht senden |
Veröffentlicht 16.01.2009, 21:21 - 000 - in "Auf der Brücke..." - [3711]
Moin. Als Frage an die Allgemeinheit: "Der Einsatz von Autokranen auf Brückenbauwerken ist nicht zulässig." Soweit die hoffentlich allseits bekannten Vorschriften. Nun informiert sich der verantwortliche Ingenieur im Vorfeld bei der Dispo über die zu erwartenden Stützkräfte und entscheidet nach entsprechender Prüfung, das er auf seinem Bauwerk in diesem Falle einen Kraneinsatz (mit div. Auflagen...) genehmigt. Soll man es dann machen oder läßt man es lieber sein? Ich möchte dazu mal ein paar Meinungen lesen. Der Beitrag wurde am 16.01.2009 um 21:21 Uhr von 36-320 editiert. |
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(Gast) |
kranguru kranfahrer 190 Beiträge Private Nachricht senden |
Veröffentlicht 16.01.2009, 21:47 - 001 - in "Auf der Brücke..." - [3712]
Hallo Wenn durch Statiker die Belastungen berechnet werden,Auflagen erfüllt werden und man das ganze schriftlich hat,JA! Hab ich schon ein paar mal gehabt(Brücke,Tiefgarage Dach)und hat immer hingehauen. Wichtig ist eben die Einhaltung der Auflagen. Ein ungutes Gefühl hat man aber schon am Anfang ![]() Aber wenn's hinhaut ist es dann OK. MfG Kranguru |
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McE 27 Beiträge Private Nachricht senden |
Veröffentlicht 16.01.2009, 21:52 - 002 - in "Auf der Brücke..." - [3713]
Ich muß mich dem Kranguru anschließen, wenn sich der Mensch Gedanken (Berechnungen) gemacht hat und alles schriftlich festgehalten ist, sehe ich keinen Grund warum man es nicht gemacht werden sollte. Wie sollen denn die Auflagen aussehen? Würd mich btw mal interessieren! LG Jens Der Beitrag wurde am 16.01.2009 um 21:53 Uhr von McE editiert. |
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kranguru kranfahrer 190 Beiträge Private Nachricht senden |
Veröffentlicht 16.01.2009, 22:20 - 003 - in "Auf der Brücke..." - [3714]
Hallo Meistens ein genau festgelegter Standplatz,der auf einer festgelegten Strecke angefahren wird(die evtl. mit Blechen oder Baggermatten ausgelegt ist). Exakte Punkte auf denen abgestützt wird und die von unten mit Schwerlaststützen unterbaut sind(notfalls über mehrere Etagen bis zum Fundament. Es werden Abstützkräfte festgelegt die nicht überschritten werden dürfen. Und wenn dein Chef ein schlauer ist , dokumentiert er mit Foto's den Zustand des Bauwerks vor den Arbeiten! MfG Kranguru |
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Thunderbird aus Bremervörde 126 Beiträge Private Nachricht senden |
Veröffentlicht 17.01.2009, 00:04 - 004 - in "Auf der Brücke..." - [3715]
Moin in die Runde, das kommt ja auch immer auf die Stärke der Brücke an. Aber ich kenne das auch so, wenn ein Statiker oder ein Ing. sich das angesehen und die Sache berechnet hat, kann man das auch machen. Denn wenn man sich an alle Auflagen hält und eventuell das auch noch Fototechnisch vor während und nach der Arbeit festhält um nachzuweisen, daß man alles so gemacht hat wie die Verantwortlichen das genehmigt haben ist man zu 99,99% aus dem Schneider. Ich würde aber mir noch zusätzlich ein paar Infos bei der BG holen, um die Sache Wasserdicht zu machen und was die vielleicht noch dazu noch raten ( außer sich doch einen anderen Kranstandort zu suchen ). Denn die BG hat ja nicht nur eine überwachende Funktion, sondern auch die Beratende. Schließlich versichern (Arbeitssicherheitstechnisch) die ja auch die ganze Schose und dann kann man ja auch was für die ganzen Beiträge, die die Firmen alle zahlen was erwarten. Aber das ist immer in den Augen der BG von Fall zu Fall verschieden. Ich kenne das auch so, daß es generell zu vermeiden ist. Trotzdem würde ich mich trotzdem nicht so besonders gut dabei fühlen. Da kann ich - zu stimmen. Gruß Thunderbird |
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~36-320 Beiträge Gast Private Nachricht senden |
Veröffentlicht 17.01.2009, 21:46 - 005 - in "Auf der Brücke..." - [3719]
Daraus kann ich dann folgern : die Aussage eine Ingenieurs entbindet (im Einzelfall) von der Einhaltung einer Vorschrift, richtig ? |
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(Gast) |
kranguru kranfahrer 190 Beiträge Private Nachricht senden |
Veröffentlicht 17.01.2009, 21:52 - 006 - in "Auf der Brücke..." - [3721]
Hallo Sagen wir mal das Gutachten eines sachverständigen Ingenieurs. MfG Kranguru |
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Thunderbird aus Bremervörde 126 Beiträge Private Nachricht senden |
Veröffentlicht 18.01.2009, 13:11 - 007 - in "Auf der Brücke..." - [3724]
Von der Einhaltung einer Vorschrift bist Du nie voll und ganz entbunden. Zwar gibt es Ausnahmen, die entbinden dich nie von den Pflichten. Gruß Thunderbird |
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~36-320 Beiträge Gast Private Nachricht senden |
Veröffentlicht 18.01.2009, 23:24 - 008 - in "Auf der Brücke..." - [3735]
Genau so würde ich das auch sehen. Die Vorschriften der BG haben Gesetzeskraft (!!!) und können nicht so einfach umgangen werden, egal von wem. Ich habe den ersten Einsatz (aus Unwissenheit) so durchgeführt, aber das wird nicht wieder vorkommen. |
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(Gast) |
~KranFahrer Beiträge Gast Private Nachricht senden |
Veröffentlicht 03.02.2009, 22:53 - 009 - in "Auf der Brücke..." - [3852]
Die BG verbietet nirgends den Einsatz von Mobilkrane auf Brücken. |
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(Gast) |
~36-320 Beiträge Gast Private Nachricht senden |
Veröffentlicht 04.02.2009, 21:11 - 010 - in "Auf der Brücke..." - [3864]
Sorry KranFahrer, aber das halte ich so für falsch. Darüber hinaus hatte ich sogar schon Genehmigungen in der Hand (§29), in denen die einzelnen Brücken einzeln genau genannt waren. |
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(Gast) |
kranguru kranfahrer 190 Beiträge Private Nachricht senden |
Veröffentlicht 04.02.2009, 21:17 - 011 - in "Auf der Brücke..." - [3866]
@36-320 Natürlich werden Brücken in deiner §29 genannt! Da darfst du entweder nicht rüberfahren oder du darfst sie mit Auflagen überqueren oder du darfst da einfach so rüberheizen.... Die §29 hat ÜBERHAUPT nix mit dem Thema "Arbeiten mit einem Mobilkran auf einer Brücke" zu tun. Von der BG wird in den UVV besondere Vorsicht beim Arbeiten auf Brücken verlangt(sinngemäß). MfG Kranguru |
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kranguru kranfahrer 190 Beiträge Private Nachricht senden |
Veröffentlicht 04.02.2009, 21:19 - 012 - in "Auf der Brücke..." - [3867]
Wenn ich deinen Avatar so sehe schätze ich mal das man dich wegen Arbeitsverweigerung fristlos feuert wenn du mit dem Spruch kommst! MfG Kranguru |
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~36-320 Beiträge Gast Private Nachricht senden |
Veröffentlicht 04.02.2009, 21:23 - 013 - in "Auf der Brücke..." - [3868]
Auszug aus einer Gen. §29 Stadtgemeinde Bremen (nicht ganz wörtlich): "Der Einsatz von Mobilkrane auf Brückenbauwerken ist unzulässig." So, jetzt Du. Den Unterschied von UVV zur §29 kenne ich übrigens auch, Danke. ![]() ![]() Und auf die Kündigung warte ich noch immer vergeblich. Vielleicht bin ich zu penetrant... |
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(Gast) |
zwirbl Autokranfahrer 122 Beiträge Private Nachricht senden |
Veröffentlicht 04.02.2009, 21:24 - 014 - in "Auf der Brücke..." - [3870]
servus zamm dachte es geht um ARBEITEN auf brücken und nicht ums drüberfahren. gruss zwirbl |
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~36-320 Beiträge Gast Private Nachricht senden |
Veröffentlicht 04.02.2009, 21:27 - 015 - in "Auf der Brücke..." - [3871]
Ganz recht, zwirbl. Alle anderen sollten einen Termin bei Fielmann in Betracht ziehen. |
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(Gast) |
kranguru kranfahrer 190 Beiträge Private Nachricht senden |
Veröffentlicht 04.02.2009, 21:32 - 016 - in "Auf der Brücke..." - [3872]
Ja sicher doch. Und wenn auf einer der Brücken in Bremen Kranarbeiten notwendig sind bekommst du eine Ausnahmegenehmigung von der Ausnahmegenehmigung nach §29 STVO. Oder was glaubst du wie z.B. die Lkw's auf der Weserbrücke im Zuge der A1 geborgen werden nach einem Unfall?? Mit einem Räumpanzer von der Brücke schieben? Es geht bei diesen "Verboten " nur darum das man die Kraneinsätze auf Brücken genau behördenseitig unter Kontrolle hat. Und das könnte mit den statischen Eigenheiten von Brücken zusammenhängen,oder? MfG Kranguru |
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Thunderbird aus Bremervörde 126 Beiträge Private Nachricht senden |
Veröffentlicht 04.02.2009, 21:34 - 017 - in "Auf der Brücke..." - [3873]
Das mit dem Räumpanzer ist ein guter Vorschlag. *grins* |
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kranguru kranfahrer 190 Beiträge Private Nachricht senden |
Veröffentlicht 04.02.2009, 21:40 - 018 - in "Auf der Brücke..." - [3874]
@36-320 Und auf die Kündigung warte ich noch immer vergeblich. Vielleicht bin ich zu penetrant... Penetrant war ich auch! Und das kleine A.rschloch hat dafür gesorgt das ich gegangen werde... Denk mal drüber nach. Gruß Kranguru |
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zwirbl Autokranfahrer 122 Beiträge Private Nachricht senden |
Veröffentlicht 04.02.2009, 21:50 - 019 - in "Auf der Brücke..." - [3876]
was habt ihr für ein problem????? ich weiss ja nicht was eine brücke überfahren mit arbeiten auf brücken hat aber ich lass mich ja gern belehren gruss zwirbl |
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Thunderbird aus Bremervörde 126 Beiträge Private Nachricht senden |
Veröffentlicht 04.02.2009, 21:53 - 020 - in "Auf der Brücke..." - [3877]
Daß das in Bremen so geregelt ist, wußte ich auch nicht. Aber gut das es dieses Forum gibt, so bin ich auch wieder etwas schlauer geworden. Gut das ich auch nicht alles weiß! Gruß Thunderbird |
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zwirbl Autokranfahrer 122 Beiträge Private Nachricht senden |
Veröffentlicht 04.02.2009, 22:00 - 021 - in "Auf der Brücke..." - [3880]
ich trau mir aber wetten das du auf ner brücke die du dann ausnahmsweise überfahren darfst den karren gleich aufbauen darfst. da gehören schon andere berechnungen dazu kein statiker wird einfach so hergehen und es genehmigen gruss zwirbl |
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kranguru kranfahrer 190 Beiträge Private Nachricht senden |
Veröffentlicht 04.02.2009, 22:24 - 022 - in "Auf der Brücke..." - [3884]
Moin ich trau mir aber wetten das du auf ner brücke die du dann ausnahmsweise überfahren darfst den karren gleich aufbauen darfst. Ich glaube ich weiß was du sagen wolltest, und ich gebe dir völlig recht. Die Genehmigung auf einer Brücke ARBEITEN zu dürfen hat nichts mit der Überfahrgenehmigung zu tun. So eine Genehmigung wird nur nach einer genauen überprüfung der geplanten Arbeiten in Verbindung mit der Statik der Brücke gegeben. Gruß Kranguru |
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zwirbl Autokranfahrer 122 Beiträge Private Nachricht senden |
Veröffentlicht 04.02.2009, 22:25 - 023 - in "Auf der Brücke..." - [3885]
bingo |
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