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Kran-Forum » Kranfahrer » Wird eine Haftungsbefreihung bei einem Richter anerkannt? » Threadansicht

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Diskus


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Veröffentlicht 13.03.2009, 02:37 - 000 - in "Wird eine Haftungsbefreihung bei einem Richter anerkannt?" - [4206]
Es soll schonmal vorgekommen sein, dass ein Kranfahrer nach dem unterschreiben des Kunden 2 Arbeiter bei Dunkelheit, Wind und Sichtbehinderung vom Gebäude schuppste.
Vorm Vorfall machte der Kranfahrer die Kollegen darauf aufmerksam. Aber die wollten ihre Arbeiten zuende bringen. Deshalb ließ er dieses Formular unterschreiben.


LG Micha

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kranguru
kranfahrer

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Veröffentlicht 13.03.2009, 06:41 - 001 - in "Wird eine Haftungsbefreihung bei einem Richter anerkannt?" - [4210]
Moin

Diese Haftungsfreistellungen sind das Papier nicht wert auf dem sie geschrieben sind. Ein Richter wird sie immer als sittenwidrig bezeichnen,

Gruß
Kranguru

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Spot


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Veröffentlicht 13.03.2009, 14:57 - 002 - in "Wird eine Haftungsbefreihung bei einem Richter anerkannt?" - [4214]
Eine Haftungsfreistellung gilt niemals bei Personenschaden. Da ist immer der Kranfahrer dran!
Du kannst dir ja auch nicht einfach eine Haftungsfreistellung, für das fahren im PKW von deinem Beifahrer unterschreiben lassen und bist dann unschuldig, wenn du mit dem Auto in der Fußgängerzone Leute einfach über den Haufen fährst. Das verbietet der gesunde Menschenverstand.
Der Kranfahrer hätte den Einsatz nach den oben beschriebenen Bedingungen abbrechen müssen.

MfG Spot
___

Lass das mal den Pappa machen

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Diskus


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Veröffentlicht 13.03.2009, 15:29 - 003 - in "Wird eine Haftungsbefreihung bei einem Richter anerkannt?" - [4215]
Toll danke,
das waren sehr hilfreiche Informationen!


LG Diskus

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