Hans-Peter Burhoff Verwaltungsfachwirt a. D. aus Warstein 21 Beiträge Private Nachricht senden |
Veröffentlicht 23.08.2010, 14:26 - 000 - in "Die rechtssichere Beantragung von Schwertransporten" - [5458]
In den Arbeits- und Aufgabenbereich „Schwer- und Großraumtransporte" ist im vergangen Jahr Bewegung gekommen. So wurden die amtlich zulässigen Abmessungen, Achstasten und Gesamtgewichte entsprechend der EG-Richtlinien neu geregelt. Die Richtlinien für Großraum- und Schwertransporte •• RGST 1992 und VEMAGS, sollten einheitlich im Erlaubnisverfahren angewendet werden. Die rechtssichere Beantragung und Anwendung dieser Richtlinien bereitet den Mitarbeitern in der Praxis oft Probleme. Es ist somit dringend notwendig, sich mit allen Ausnahmen und Genehmigungen der StVZO, StVO und RGST 92 vertraut zu machen. Dieser komplexe Bereich ist für viele Mitarbeiter oft nur schwer verständlich und nachvollziehbar. Weitgehende angekündigte Veränderungen in der Gesetzgebung bezüglich den Richtlinien zu § 70 StVZO sind bei den Ländervertretungen im Gesetzgebungsverfahren bereits anhängig und werden durch die neue Großraum -und Schwertransporte Verordnung (GSVO) bundeseinheitlich ersetzt werden. Neue Konzepte prägten die letzten Jahre im Bereich Großraum- und Schwertransporte und eine Vielzahl von Vorschriften, Gesetze, Verordnungen und Erlasse belasten die Transportunternehmen. Die Rechtsicherheit im Antragsverfahren zu behalten, fällt oft nicht leicht und wird oft verkannt. Genehmigungen gem. § 29 Abs.3 StVO und Ausnahmen von den Vorschriften des § 70 StVZO werden beantragt und eine ermessensfehlerfreie Verwaltungsentscheidung kann von den Erlaubnisbehörden erwartet werden. Der Zeitbedarf, den die Erlaubnisbehörden heute fordern in Zeiten der modernsten Kommunikationsmittel um eine Genehmigung zu bearbeiten wird oft willkürlich ausgedehnt. Die Bedingungen und allgemeinen Auflagen stellen für den Anwender zur Durchführung von Großraum- und Schwertransporten (RGST 92) oft unüberwindbare Hindernisse dar. Doch welche Auflagen des Auflagenkataloges sind für den speziell zu genehmigenden Großraum- oder Schwertransport relevant und somit anzuordnen. Mit dem Besuch dieser Seminare bereiten wir Sie darauf vor, den Herausforderungen im Großraum- und Schwerverkehr mit rechtsicherem Wissen und Können zu begegnen. Sie erwerben die Fach- und Methodenkompetenz, um elementare und für Sie wichtige Rechtssicherheit unter technischen, organisatorischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkt zu lösen. Näheres über Weiterbildungsmöglichekeiten finden Sie http://www.schwertransportakademie.de Mail: schwertrans@t-online.de Tel: 02902-3569 Der Beitrag wurde am 23.08.2010 um 14:48 Uhr von Hans-Peter Burhoff editiert. |