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Hans-Peter Burhoff
Verwaltungsfachwirt a. D.
aus Warstein
21 Beiträge




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Veröffentlicht 06.09.2010, 16:59 - 000 - in "Schwertransporte" - [5494]
Die Rechtsgrundlage zu § 29 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung ist
die- „Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung
(VwV-StVO)
Vom 22. Oktober 1998 (BAnz. Nr. 246b vom 1998-12-31, Ber. 1999 S. 947)
Zuletzt geändert am 2001-12-18 (BAnz. Nr. 242 vom 2001-12-18, S. 25513)“
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung
(VWV- StVO)
Abschnitt A
Zu § 1 Grundregeln
1 I. Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) regelt und lenkt den
öffentlichen Verkehr.
Zu Absatz 3 / Von Randnummer 79 - 144
Großraum- und Schwerverkehr

Hier können Sie die Vorschriften abrufen, Homepage-Seite SERVICE

http://www.schwertransportakademie.de

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Kranfahrer-Meik
Berufskraftfahrer-Schwerlastautokrane/-KFZ-Mechaniker/-Autokranfahrer/-Aussendienstmitarbeiter-Einsatzplanung-Qualitätssicherung

2317 Beiträge



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Veröffentlicht 23.12.2010, 23:03 - 001 - in "Schwertransporte" - [5733]
http://www.hna.de/nachrichten/kreis-kassel/wolfhagen/kette-gelegt-polizei-hindert-schwertransport-sicherheitsmaengeln-abfahrt-fs-1056554.html
___

Gruss

Kranfahrer-Meik
(...in der RUHE liegt die KRAFT!!)
und
Geht nicht, Gibt es nicht!

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KranundBF3Fahrer


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Avatar von KranundBF3Fahrer
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Veröffentlicht 17.03.2014, 22:24 - 002 - in "Schwertransporte" - [10725]
http://www.youtube.com/watch?v=gCL786J_T9E&list=PL11F09AB7C926CB7E
Schwertransporte in Aktion.
Chris

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Cesto

aus Magdeburg
5 Beiträge



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Veröffentlicht 19.03.2014, 11:05 - 003 - in "Schwertransporte" - [10730]
Cooles Video. Der Himmel gibt dem Ganzen noch so einen phantastischen Touch. Toll!
___

Gruß Bernd

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KranundBF3Fahrer


421 Beiträge



Avatar von KranundBF3Fahrer
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Veröffentlicht 19.03.2014, 22:36 - 004 - in "Schwertransporte" - [10739]
Hat schon was!
Chris

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Kranfahrer-Meik
Berufskraftfahrer-Schwerlastautokrane/-KFZ-Mechaniker/-Autokranfahrer/-Aussendienstmitarbeiter-Einsatzplanung-Qualitätssicherung

2317 Beiträge



Avatar von Kranfahrer-Meik
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Veröffentlicht 30.03.2014, 17:26 - 005 - in "Schwertransporte" - [10819]
Interessantes Urteil. (Oktober 2011)


"Aktuelles Urteil: Polizei führt Schwertransport auf den falschen Weg
Auch wenn Polizisten einen Schwertransport in Irre geführt haben, muss die Behörde nicht für eventuell auf der falschen Strecke verursachte Schäden aufkommen. "


http://www.transport-online.de/Transport-News/Recht/11535/Aktuelles-Urteil-Polizei-fuehrt-Schwertransport-auf-den-falschen-Weg
___

Gruss

Kranfahrer-Meik
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KranundBF3Fahrer


421 Beiträge



Avatar von KranundBF3Fahrer
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Veröffentlicht 30.03.2014, 18:22 - 006 - in "Schwertransporte" - [10821]

Zitat:
Kranfahrer-Meik postete
Interessantes Urteil. (Oktober 2011)


"Aktuelles Urteil: Polizei führt Schwertransport auf den falschen Weg
Auch wenn Polizisten einen Schwertransport in Irre geführt haben, muss die Behörde nicht für eventuell auf der falschen Strecke verursachte Schäden aufkommen. "


http://www.transport-online.de/Transport-News/Recht/11535/Aktuelles-Urteil-Polizei-fuehrt-Schwertransport-auf-den-falschen-Weg

Toll!!!

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Spot


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Avatar von Spot
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Veröffentlicht 30.03.2014, 21:29 - 007 - in "Schwertransporte" - [10825]
Stimmt, ist auch rein Rechtlich nicht der Fehler von der Genehmigungsbehörde, sondern der Bullen, die da Mist gebaut haben und den Transport von der Strecke abgebracht haben.
Da aber in diesem Land Beamte für ihre Fehler respektive Fehlentscheidungen und Steuergeldverschwendungen in Regress genommen werden, bleiben die Geschädigten auf dem Schaden sitzen.
So einfach entzieht sich unser Staat aus der Verantwortung.
___

Lass das mal den Pappa machen

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