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Keule
Kranführer
aus Hessen
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Veröffentlicht 05.12.2011, 19:02 - 000 - in "Sondergenehmigung für Ballastanhänger" - [6619]
Hallo Kollegen.

Ich habe da eine frage und hoffe ihr könnt mir helfen.

Bei uns in der Firma gibt es keien Genehmigung mehr für die Anhänger. Das betrifft den 90 / 95 und den 100to.
Wir hatte immer eine mit Anhänger aber jetzt nicht mehr. Also fahren wir immer so.
Auf meine Frage im Büro was das soll sagten sie man müsse die jetzt immer anfordern. Das wäre zu teuer für jede Baustelle eine zu besorgen.

Na ja jetzt wollte ich mal wissen was passiert wenn sie uns anhalten wenn mir mit Hänger fahren aber keien Genehmigung für ihn haben.

Danke schon mal vorab


Der Beitrag wurde am 31.12.2011 um 03:05 Uhr von TDKv editiert.
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Heppo
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Avatar von Heppo
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Veröffentlicht 05.12.2011, 20:09 - 001 - in "Sondergenehmigung für Ballastanhänger" - [6620]
Mahlzeit, ganz einfach, der bleibt stehen und deine Reise geht dann ohne weiter^^. Da sind die knallhart!. Dazu kommt dann wenn du Pech hast noch ne schöne Geldstrafe mit Punkten in Flensburg... ACh übrigens, dein/euer Disponent bekommt dann die Doppelte Strafe!!!

Sowas hatten wir auch schon durch ( nicht mit Anhänger), Kran hatte genehmigung bis zur Stadt und ein Stück hinein. Die Baustelle lag jedoch etwas weiter drinnen, 200m vor der baustelle gabs ne Kontrolle und ja, resultat, kran blieb stehen bis die nötige Genehmigung vor lag ( Die wollen nur die Nummer wissen nicht was drauf steht...) und dann durfte er mit Punkten und Bußgeld nach 6h wieder fahren...
Natürlich kannste dir vorstellen was auf der Baustelle für ein Theater los war, der Kran war in Sichtweite. Die Kontrolleure haben nicht mit sich reden lassen, dass der Kran hätte die 200m noch bis dorthin fahren können um seine Arbeit zu vollrichten ( keine Brücken oder Bauwerke waren im wege)..


Ich persönlich kann dir nur empfehlen wenn keine Genehmigung vorliegt, oder kein LKW zur Verfügung steht der den Ballast transportieren kann, den Ballastanhänger stehen zu lassen, egal wie eure Dispo im Dreieck springt, letztendlich ist es Dein Führerschein!.


Ach übrigens habe letztens die neue Genehmigung für unseren kleinen 35to Grove für Sa-Anhalt gesehen.. der darf in dem Bundesland nicht ohne Begleitfhzg. mit WVZ fahren ... bekloppt in meinen Augen (sorry für die Wortwahl)




___________________________________________________________________

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Keule
Kranführer
aus Hessen
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Veröffentlicht 05.12.2011, 21:01 - 002 - in "Sondergenehmigung für Ballastanhänger" - [6621]
Hi Heppo,

ja so dachte ich mir das ;-)

Was kommt da so an Strafe und Punkten zusammen???

Ich finde das gut das unsere Dipo auch was bekommt.

Bei uns wir das im Büro alles viel zu locker genommen ich hasse das.

Ja lol fürn 35to ein Begleitfhzg. zum Teil sind die net ganz knusper

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Spot


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Avatar von Spot
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Veröffentlicht 05.12.2011, 22:07 - 003 - in "Sondergenehmigung für Ballastanhänger" - [6622]
Du und dein Disponent kannst mit 4 Punkten in Flensburg rechnen und dazu auch mit einem anständigen Bußgeld.

In meinen Augen sind die Starfen auch nicht mehr richtig, da sich die Wirtschaft und der Druck auf die Fahrer gewaltig geändert hat. Es müßte in Zukunft so sein. Der Fahrer bekommt ein Verwarngeld, da er nur der ist, der die Fahrt macht (weil er eigentlich keine andere Wahl hat und ansonsten seine Papiere bekommt). Der Disponent müßte ein saftiges Bußgeld und Punkte bekommen, denn er hat die Fahrt angeordnet. Und der Geschäftsführer müßte auch ein schönes Bußgeld sowie Punkte bekommen, denn er trägt die Verantwortung über die Disponenten und macht durch dieses Fehlverhalten auch seinen Profit.

Das mit den BF3 Auflagen ist langsam mehr als nur lächerlich. Irgendwann geschehen wiele Unfälle nur, weil die PKW- Fahrer durch das ganze Gelblicht und WVZs eine Reizüberflutung bekommen. Heppo, du hast völlig recht, das ist auch mit der BF3 Auflage völlig Affig. Selbst bei einem 220er ist das einfach nur lächerlich. Mal Abwarten, was uns die Branche/ Behörden noch mehr an Irrsinn bringen. In diesem Sinne einen Schönen Abend noch.
___

Lass das mal den Pappa machen

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Keule
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Veröffentlicht 06.12.2011, 18:04 - 004 - in "Sondergenehmigung für Ballastanhänger" - [6624]
Na sauber 4 Punkte. Das ist heftig..... Das Geld stört mich nicht. Das bezahlt dann mein Chef.

Ey das ist echt ärgerlich. Nur weil die nicht für jede Fahrt eine Genehmigung holen wollen.

Aber Spot so wie du das Vorschlägst finde ich das gut.
Mann hat ja nur noch Stress vorallem im LKW bereich.

Noch ein schönen Nikolaus abend.

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Heppo
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Avatar von Heppo
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Veröffentlicht 06.12.2011, 20:07 - 005 - in "Sondergenehmigung für Ballastanhänger" - [6625]
Danke!


Ich an deiner Stelle würde mich weigern wenn er dich ohne Genehmigung mit dem Ballastanhänger losschickt. Deswegen darf und kann er dich nicht kündigen!.

Was du aber machen kannst, Ein schriftsstück aufsetzten wo drinnen steht welches Fahrzeug und Anhänger mit Kennzeichen, und um was es geht. Das du keine Genehmigung für den Anhänger hast und du bei einer evtl. Kontrolle Bußgeld und Punkte des wegen bekommen würdest, dies deinen Führerschein gefährden önne . Dazu muss darauf auch stehen das Du deinen Disponenten bzw. Chef mündlich darauf schon hingewiesen hast ( am besten Mit Datum und evtl. Zeugen.. Zudem ganz wichtig, muss drinnen stehen, das du eine schriftliche Anforderung von deinem Chef möchtest wie nun weiter zu verfahren ist.



Wenn du Ihm dann das Schriftstück vorlegst eine Empfangsbestätigung geben lassen 8 In form einer Kopie mit Datum und Unterschrift des erhaltes). Wenn er dies verweigern sollte, gehst du mit einem Zeugen ( Mutter, Kumpel, Tante, Freundin usw.) zu deiner Firma, und wirfst dieses Schreiben als Brief in den briefkasten ( am besten der Zeuge ist auch beim verpacken dabei). Bild und oder Filmdoku dazu mit angaben des Namens des zeugen usw. sind auch hilfreich.) Darauf muss dein Chef dann Antworten. Falls du keine schriftliche Anweisung bekommst, (mit Name und unterschroft deines Cheffes!) , sondern stattdessen wieder aufträge mit Ballastanhänger in deinem Fach liegen, zählen diese ebenso als schriftl. Anweisung ( Von diesen Aufträgen eine Kopie machen! als Nachweis).

Wenn es dann zu einer Kontrolle kommt, kannst du den beamten dieses Schriftstück vorlegen und darauf verweisen das zu dazu genötigt wirst (trotz Wissens deines Vorgestzten das dies verboten ist) so zu fahren.
Was dabei ebenso noch sehr gut rüber kommt, ist wenn du den Zündschlüssel abziehst un diesen den Beamten in die Hand drückst bzw. anbietest und von dir aus sagst das du freiwillig nicht mehr so weiterfährst.


Wenn es Hart auf HArt kommt,. bist DU auf der sicheren Seite und jedes Gericht wird Dir recht geben.
#
( So einen ähnlichen Fall hätte ich fast auch durch gemacht, wenn der Chef nicht in letzter Sekunde eingelenkt wäre..handelte sich jedoch um ein technisches Problem am Kran).


Gruß


Und wie immer wer Rechtschreibfehler entdeckt, darf Sie behalten

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Keule
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Veröffentlicht 06.12.2011, 20:25 - 006 - in "Sondergenehmigung für Ballastanhänger" - [6626]
Hey das hört sich gut an.

Das werde ich dann wohl mal in Angriff nehemen.

Wer kann mir Auskunft geben wie viel Strafe und Punkte ich bekomme???

Die Polizei selber ist da denke ich nicht der Richtige ansprechpartner

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Kranfahrer-Meik
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Avatar von Kranfahrer-Meik
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Veröffentlicht 06.12.2011, 20:44 - 007 - in "Sondergenehmigung für Ballastanhänger" - [6627]
Das beste wäre, die Firma kümmert sich um eine entsprechende Genehmigung, oder fährt den Ballast anders.
___

Gruss

Kranfahrer-Meik
(...in der RUHE liegt die KRAFT!!)
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Keule
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Veröffentlicht 06.12.2011, 20:57 - 008 - in "Sondergenehmigung für Ballastanhänger" - [6629]
Das kannste vergessen!!!!!!

Aussage von der Dispo :Wir können doch nicht für jeden Einsatz eine Genehmigung beantragen das Bezahlt uns ja kein Kunde

Grüße

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zahnrad


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Veröffentlicht 06.12.2011, 21:27 - 009 - in "Sondergenehmigung für Ballastanhänger" - [6630]
Passende Antwort :

"Ich kann doch nicht für jeden Einsatz einen neuen Führerschein machen..."

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Heppo
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Avatar von Heppo
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Veröffentlicht 06.12.2011, 22:37 - 010 - in "Sondergenehmigung für Ballastanhänger" - [6632]
sollen se ne Jahresgenehmigung ausstellen^^

Ich mein die können ja (ich weis ja jetz nich wie viele Ihr habt ) zwei oder drei Anhänger mit ner Genehmigung ausstatten un den rest halt ohne stehen lassen...


Das problem is doch einfach, die wollen alle einfach nur sparen sparen sparen... bei den Löhnen gehts los, und bei sowas gehts dann weiter. nötige Wartungs- und Reparaturarbeiten werden nicht ausgeführt oder immer weiter hinausgezögert bis garnix mehr ghet,oder alles auf billig billig...


Is einfach nur schlimm

Edit:
@Keule

wende dich mal ans Bundesamt für Güterverkehr, oder an die Schwerlasttruppe der Polizei in deiner Gegend ( einfach über die Polizei Hauptverwaltung deines Bundeslandes erfragen)


Der Beitrag wurde am 06.12.2011 um 22:39 Uhr von Heppo editiert.
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Gastleser


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Veröffentlicht 07.12.2011, 16:51 - 011 - in "Sondergenehmigung für Ballastanhänger" - [6633]
Guten Tag

Das Problem ist das man für 5-Achser keine Genehmigungen mit Anhänger bekommt, als Dauergenehmigung, weil die Gewichte nicht mehr zulässig sind...

60 t + 18/20 t beim 5-Achser mit 2-Achs Anhänger

Gewichte von Einzelfahrzeugen oder Zugkombinationen die 60 t überschreiten werden in immer mehr Bundesländern nur noch über Einzelgenehmigungen auf die maroden Verkehrswege losgelassen.

Das ist nunmal so und wir müssen alle damit leben!

Gruss
Uwe

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Heppo
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Veröffentlicht 07.12.2011, 18:08 - 012 - in "Sondergenehmigung für Ballastanhänger" - [6634]
@Kranfahrer-Meik,
leere mal deine Private Nachrichtenbox

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Keule
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Veröffentlicht 07.12.2011, 18:14 - 013 - in "Sondergenehmigung für Ballastanhänger" - [6635]
Ich habe schon mal leuten gehört das sie es ganz verbieten wollen das du mit Anhänger fährst.

Ja dann ist das halt so. Hab heute mal bei der BAG angerufen aber leider ist der Zuständige erst morgen wieder da.

Das es Verboten ist was wir da machen ist klar.......................

Ich will halt wissen was da auf mich bzw. meien Kollegen zukommen kann.

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Heppo
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Avatar von Heppo
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Veröffentlicht 07.12.2011, 18:24 - 014 - in "Sondergenehmigung für Ballastanhänger" - [6636]
@Gastleser,

Die sache is ja, wenn se so ne Karre kaufen dann müssen se auch dafür sorgen das das ganze Zubehör zur Baustelle kommt, auf legalem Wege!, dann muss eben nen LKW her der den Ballast fährt...


is genauso wie wenn man sich ne CC6800 kauft, aber keine bzw. nicht genügend Transportmittel hat für die ganzen Kranteile^^...

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Keule
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Veröffentlicht 07.12.2011, 18:29 - 015 - in "Sondergenehmigung für Ballastanhänger" - [6637]
lol CC6800 da braucht man aber auch ein paar ganz viel LKW´S
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Heppo
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Avatar von Heppo
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Veröffentlicht 07.12.2011, 18:35 - 016 - in "Sondergenehmigung für Ballastanhänger" - [6638]
... so isses... aber im Sinne kommts auf is selbe raus^^
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Kranfahrer-Meik
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Avatar von Kranfahrer-Meik
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Veröffentlicht 07.12.2011, 18:35 - 017 - in "Sondergenehmigung für Ballastanhänger" - [6639]
@Heppo

Da hast du schon Recht, jedoch haben Gewerbetreibende ein Profitdenken, welches sich nicht immer damit vereinbaren lässt.
Normalerweise könnte jedoch für solche Anhängerfahrten, ruhig eine Genehmigung erteilt werden, denn es fahren auf Deutschlands Strassen ganz andre Sachen umher, und ein LTM mit einem Anhänger ist wohl nichts besonderes.
Dann sollen Sie für solche Geräte, vom Hersteller aus gleich eine Sondergenehmigung mit auf den Weg bringen.

Es gibt für jedes Problem eine Lösung.
Der Genehmigungsjungel in unserem Land, ist sowiso nicht so einfach, wie auch bei dem Begleitungsirrsinn zu sehen ist.
___

Gruss

Kranfahrer-Meik
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Keule
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Veröffentlicht 07.12.2011, 18:44 - 018 - in "Sondergenehmigung für Ballastanhänger" - [6640]
Ja ist wohl war.

Ich meine wenn es halt so ist dann muss man sehen wie man es macht.

Dann muss der Anhänger halt hinter ein LKW oder der Ballast auf auf Platos so das man ihn ja nach dem welcher Kran raus muss ihn hinter her Bringt.

Ist ja bei unsern großen auch so. Außer es ist in der Nähe dann wir halt mit der 12to platte gefahren ;-)

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zwirbl
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Avatar von zwirbl
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Veröffentlicht 07.12.2011, 21:50 - 019 - in "Sondergenehmigung für Ballastanhänger" - [6641]
Seien wir uns doch mal ehrlich,wer will schon mit nem 5 Acher und Ballasthäger fahren?Wir sind ja eh mit ner 3 Meter Spur und 60 Tonnen ein "Hinderniss" für den restlichen Verkehr.Unser Chef wollte dieses Jahr nen Hänger für unseren 4 Achser kaufen,aber den Zahn haben sie ihm dann gleich gez0gen.
Bei mir am 5 Achser ist auch ne Anhängekupplung angebaut,aber das einzige was in Frage kommen würde wäre ein Hänger für Ketten,Abstützplatten und sonstiges Zubehör

Gruss Zwirbl

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Keule
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Veröffentlicht 07.12.2011, 23:39 - 020 - in "Sondergenehmigung für Ballastanhänger" - [6642]
Wir haben drei mit Hänger. Wir fahren immer mit Anhänger auser wir sind als kleiner Kran unterwegs.

Also 90to 95to 100to

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Spot


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Avatar von Spot
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Veröffentlicht 29.12.2011, 13:58 - 021 - in "Sondergenehmigung für Ballastanhänger" - [6687]
Ich befürchte, daß es mit unserem deutschen Genehmigungswahnsin abläuft, daß es auch nur noch eine Frage der Zeit sein wird, daß wir große Krane nur noch mit Nachläufer fahren dürfen.

Guckst du hier:
http://www.hansebubeforum.de/showtopic.php?threadid=18997&pagenum=8

Eine Kölner Kranfirma hat das dieses Jahr richtig gemacht und mal der Genehmigungsbehörde Dampf gemacht.
___

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Kranfahrer-Meik
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Avatar von Kranfahrer-Meik
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Veröffentlicht 29.12.2011, 14:42 - 022 - in "Sondergenehmigung für Ballastanhänger" - [6688]
@Spot

Wollen mal hoffen, das es bei uns soweit nicht kommt, denn wer möchte mit sowas umherfahren?
___

Gruss

Kranfahrer-Meik
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Spot


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Avatar von Spot
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Veröffentlicht 29.12.2011, 15:56 - 023 - in "Sondergenehmigung für Ballastanhänger" - [6689]
Wenn unsere Behörden so weiter mit ihren Reduzierungs/ Genehmigungswahnsin machen, wird das höchst warscheinlich kommen. Bedenke doch mal nur, was die neuen Genehmigungen noch hergeben und was für Auflagen wir bekommen. Ab 4 Achser in manchen Regionen und Bundesländern mit BF3 und Polizeibegleitung! Hallo? Gehts noch??? Ein 30to mit BF3 Begleitung! Das ist doch lächerlich und keiner wehrt sich dagegen. Wie ich schon schrieb, hat eine Kölner Kranfirma mal die Behörde unter druck gesetzt und zwar wie es sich mit einfachen Mitteln gehört. Und hätten die das so durchgezogen, wäre das Deutschlandweit mal eine Schlagzeile gewesen! Schade eigentlich, daß die Behörde eingeknickt ist. Das wäre mal eine richtige Diskussion gewesen! Und nicht Mama, der hat abgeschrieben und hat einen besseren Titel als ich oder der Mann da hat einen Krediet bekommen, denn ich nicht bekommen habe. Wir haben in Deutschland viel wichtigere Probleme! Aber wir die davon Betroffen sind, machen nix dagegen!!!!
___

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maiki
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aus Grafschaft Bentheim
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Veröffentlicht 29.12.2011, 18:03 - 024 - in "Sondergenehmigung für Ballastanhänger" - [6691]
@ Spot: Da würden mich ja jetzt mal Details Interessieren.
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