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Kranfahrer-Meik
Berufskraftfahrer-Schwerlastautokrane/-KFZ-Mechaniker/-Autokranfahrer/-Aussendienstmitarbeiter-Einsatzplanung-Qualitätssicherung

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Veröffentlicht 02.03.2012, 14:23 - 000 - in "Verantwortung- und Haftung von Kranfahrern" - [6956]
Kranfahrer in die Haftung genommen.

Wahl der Anschlagmittel wurde bemängelt.

http://www.vertikal.net/de/news/artikel/14343/
___

Gruss

Kranfahrer-Meik
(...in der RUHE liegt die KRAFT!!)
und
Geht nicht, Gibt es nicht!


Der Beitrag wurde am 02.03.2012 um 14:27 Uhr von Kranfahrer-Meik editiert.
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maiki
Autokranführer
aus Grafschaft Bentheim
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Veröffentlicht 02.03.2012, 19:29 - 001 - in "Verantwortung- und Haftung von Kranfahrern" - [6957]
Ist ja nichts neues. Da kannste machen was du willst, wir sie eh immer die dummen.

Der Beitrag wurde am 02.03.2012 um 19:30 Uhr von maiki editiert.
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Spot


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Veröffentlicht 04.03.2012, 11:47 - 002 - in "Verantwortung- und Haftung von Kranfahrern" - [6959]
Ähhmm, das Urteil gegen den Kollegen, ist ein Ausländisches Urteil und damit für uns in der Branche nicht richtungsweisend. In Österreich sieht die Gesetzes/ Rechtslage für unsere Zumpft anders aus, als in Deutschland. Denn hier ist der Kranfahrer bislang kein geschützter Beruf. Und die Wahl der Anschlagmittel ist ein ganz andere Beruf (der Anschläger) als der des Kranfahrers. Ich habe zwar auch eine Anschlägerausbildung aber in der Regel schlage ich die Last nie selber an.
___

Lass das mal den Pappa machen

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zahnrad


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Veröffentlicht 04.03.2012, 12:59 - 003 - in "Verantwortung- und Haftung von Kranfahrern" - [6961]
...wenn ich mich nicht irre, heißt es in der VBG 9 : "Der Kranführer darf die Last nicht anheben, wenn er erkennen kann, daß nicht sachgerecht angeschlagen wurde." Oder so ähnlich jedenfalls.
Etwas weiter steht dann, daß Du - wenn Du als Kranführer das Geschehen nicht selber sehen kannst, z.B. beim Ein-/Ausheben aus Gebäuden - jemanden benennen mußt, der das kann der das für Dich tut.
Wenn das sachlich falsch ist, dann korrigiert mich bitte. Und wenn das stimmt - dann trägt der Kranführer auch die Verantwortung, da kommste nicht raus. Auch ohne Ausbildungsberuf.

Schöne Grüße, 36-320

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Kranfahrer-Meik
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Veröffentlicht 04.03.2012, 13:22 - 004 - in "Verantwortung- und Haftung von Kranfahrern" - [6962]
@Spot.

Wir wählen die Art der Anschlagmittel aber in den meisten Fällen, und sind somit auch verantwortlich, das Sie der Belastung entsprechend halten, und das war ja der ausschlaggebende Punkt bei dem Unfall, die Anschlagmittel waren der Last entsprechend zu gering gewählt.
Und wenn z.B. Anschlagmittel des Kunden verwendet werden, hat sich der Kranfahrer über die Belastbarkeit zu informieren, ob sie dem Lastfall entsprechend ausreichend sind.
Wenn du weisst, das dir die Ketten um die Ohren fliegen, darfst du nicht ziehen.

@Zahnrad

Richtig , die Verantwortung liegt beim Kranfahrer, denn nur er kann wissen welchen Belastungen seine Anschlagmittel genügen, welche Güteklassen z.B. seine Ketten haben ect. .
Wenn der Kranfahrer z.B. eine 30-Tonnen Travostation abladen soll, muss er auch die entsprechenden Anschlagmittel verwenden, die für diesen Lastfall ausreichend sind, und somit ist er dafür auch verantwortlich.

Ein Blick in solche Tabellen, erleichtert vieles. (z.B.)

http://www.jdt.de/produkte/industrie/gueteklasse-10/rundstahlketten/enorm-k.html

http://www.jdt.de/produkte/industrie/anschlagketten/tragfaehigkeiten-kettengehaenge.html
___

Gruss

Kranfahrer-Meik
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Der Beitrag wurde am 04.03.2012 um 15:21 Uhr von Kranfahrer-Meik editiert.
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Spot


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Avatar von Spot
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Veröffentlicht 04.03.2012, 20:28 - 005 - in "Verantwortung- und Haftung von Kranfahrern" - [6963]
Wenn dir der Kunde sagt, er nutzt sein eigenes Geschirr, hast du dich auch streng genommen davon zu überzeugen, wann das Geschirr zuletzt gem. UVV geprüft wurde.( Kettenrissprüfung, Prüfbuch und Herstellerzertifikat). Wer macht das bei Kundengeschirr? Fakt ist, schlägt der Kunde mit seinem eigenen Geschirr an, bist du aus dieser Haftung raus. Das regelt im Fall der Fälle ein bestimmter § im BGB.
Die VBG 9a (ersetzt von der BGR 500) regelt nur alles was ein Anschläger zu tun hat also Rechte und Pflichten. Ich kenne in unserer Region sogar Kranbetreiber, die es nicht einmal für nötig halten die Krane und Anschlagmittel regelmäßig gem. der UVV zu prüfen.
Der Kranfahrer hat sich um die ordnungsgemäße Durchführung vom eigendlichen Hiev zu kümmern. Auch hat er sich nur von dem Gewicht der Last zu informieren. Seine Verantwortung liegt in der sicheren Bedienung von seinem Gerät.
Hängt er selber die Ketten ein, wird er zum Anschläger und damit in die Haftung mit rein genommen! Damit steht er auch für die Auswahl der Anschlagmittel gerade!
Klar ist daß man sich als Kranfahrer die Art und Weise wie eine Last vom Kunden angeschlagen worden ist. Und wenn das zu kriminel aussieht, dann sagt man, daß das so nicht geht. Das sagt einem doch der normale Menschenverstand. Wobei ich meine bei einigen Kollegen auch echt zweifel. Aber in einigen Fällen kannst du nicht einmal sehen, wie der Kunde die Last anschlägt.
In diesem Sinne unfall freie Woche.
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Kranfahrer-Meik
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Veröffentlicht 04.03.2012, 20:41 - 006 - in "Verantwortung- und Haftung von Kranfahrern" - [6964]
@ Spot

Da wir jedoch in den meisten Fällen unsere Anschlagmittel verwenden, sind wir auch verantwortlich.
http://www.bgbau-medien.de/zh/bgr500/2_8_titel.htm

In Fall des oben aufgeführten tötlichen Unfalls, waren wohl unbestritten die Anschlagmittel in der Verantwortung des Kranfahrers, und zu gering gewählt, daher auch die Verurteilung.
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Gruss

Kranfahrer-Meik
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