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sitekom
Autokranfahrer

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Veröffentlicht 18.05.2012, 11:01 - 000 - in "Kraftfahrer Weiterbildungsmodule für Autokranfahrer" - [7131]
Hallo Kranfahrer.
Ich habe heute einmal bei meiner Zuständigen Führerscheinstelle wegen der bevorstehenden Führerscheinverlängerung nachgefragt, ob ich die Schulungsnachweise für Kraftfahrer benötige.
Mir wurde erklärt, das ich als Autokranfahrer, also als Fahrer einer selbstfahrenden Arbeitsmaschine die Schulungsnachweise nicht benötige.
Die Kraftfahrer Schulungen, so wurde mir erklärt, benötigen nur Kraftfahrer die gewerblich fremde Güter transportieren.
M.f.G
sitekom

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TDKv
Dienstleister für Kranvermieter
aus Detmold
1101 Beiträge

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Veröffentlicht 18.05.2012, 11:07 - 001 - in "Kraftfahrer Weiterbildungsmodule für Autokranfahrer" - [7133]
Habe den Thread ins Kranfahrer-Forum verschoben.
___

Carsten Thevessen

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Spot


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Veröffentlicht 18.05.2012, 11:16 - 002 - in "Kraftfahrer Weiterbildungsmodule für Autokranfahrer" - [7134]
Interessant, die eine Führerscheinstelle sagt was anderes als die andere Führerscheinstelle.
___

Lass das mal den Pappa machen

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Festus
Feinmechaniker/Autokranfahrer
aus Mannheim
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Veröffentlicht 02.06.2012, 10:38 - 003 - in "Kraftfahrer Weiterbildungsmodule für Autokranfahrer" - [7187]
Hallo @ all,
es ist OK, das die eine Zulassungsstelle so und eine andere so sagt! Genauso kann sie erzählen das auf dem Mond licht brennt.
Wir verdienen Geld mit unserer Arbeit! Also Zeit ist Geld. Verlangt bei Aus-Zu-sagen rechtsfähige Bescheide. Denn nur so hören sie auf etwas nur so zu sagen.... sondern reden nur über Sachen die richtig sind.

Und noch was zum ernsthaften Nachdenken! Die Gesetze sind EU Recht und die deutsche Anpassung ist verzweifelndes Flickwerk.

http://www.bag.bund.de/SharedDocs/FAQs/DE/Berufskraftfahrerqualifikation/Berufskraftfahrerqualifikation_109.html;jsessionid=BF0D3648DBE665E1D65EA07133BFC317.045?nn=12822
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LG Festus

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Der Beitrag wurde am 02.06.2012 um 10:40 Uhr von Festus editiert.
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Spot


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Veröffentlicht 02.06.2012, 10:45 - 004 - in "Kraftfahrer Weiterbildungsmodule für Autokranfahrer" - [7188]
"Fallen Fahrerinnen und Fahrer von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen unter das BKrFQG?

Fahrerinnen und Fahrer von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen (z.B. Unimog, Betonpumpe, Saug- und Spülfahrzeuge, Kanalfernaugen) unterliegen nicht der Pflicht zur Grundqualifikation und Weiterbildung im Sinne des BKrFQG. Bei selbstfahrenden Arbeitsmaschinen handelt es sich gemäß § 2 Nr. 17 Fahrzeugzulassungsverordnung um Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart und ihrer besonderen, mit dem Fahrzeug fest verbundenen Einrichtungen zur Verrichtung von Arbeiten, jedoch nicht zur Beförderung von Personen oder Gütern bestimmt und geeignet sind. Damit ist das BKrFQG – das gemäß § 1 BKrFQG nur Fahrten im Güterkraftverkehr oder Personenverkehr betrifft - nicht anwendbar."

Das finde ich gut! Dann ärgert mich das nur, daß ich im Winter alles völlig umsonst gemacht habe. Diesen Unterschied sollte man manchen Schakos auch in Brmen und Niedersachsen erklären, die 28 Tachoscheiben bei einer Kontrolle sehen wollen. (Ist meinem Kollegen letztes Jahr in Bremen passiert)
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Lass das mal den Pappa machen


Der Beitrag wurde am 02.06.2012 um 10:52 Uhr von Spot editiert.
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Kranfahrer-Meik
Berufskraftfahrer-Schwerlastautokrane/-KFZ-Mechaniker/-Autokranfahrer/-Aussendienstmitarbeiter-Einsatzplanung-Qualitätssicherung

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Avatar von Kranfahrer-Meik
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Veröffentlicht 02.06.2012, 12:40 - 005 - in "Kraftfahrer Weiterbildungsmodule für Autokranfahrer" - [7190]
@ Spot

Wir haben das nicht umsonst gemacht Jungs!!!
Wir sind Berufskraftfahrer, die nicht nur Autokrane fahren, sondern auch alles andere fahren, wie Ballast-LKW ect, Transporte, und somit ist eine Weiterbildung nie verkehrt.
Wie wir gesehen haben, gibt es Fahrer, die nicht einmal die Höhe ihres Fahrzeugs kennen, und auch keine Schilder lesen.
Das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz, mit der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung, sollte positiv geehen werden, es sollen ja auch Führerscheininhaber, die schon ewig nicht mehr gefahren sind, z.B. mit den Neuheiten, wie Ladungssicherung, oder neuer Digitaler Fahrtenschreiber vertraut gemacht werden.

Für umsonst , oder unnötig ist diese Sache daher für keinen von uns!!
Meine Meinung!!
___

Gruss

Kranfahrer-Meik
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Festus
Feinmechaniker/Autokranfahrer
aus Mannheim
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Veröffentlicht 02.06.2012, 14:52 - 006 - in "Kraftfahrer Weiterbildungsmodule für Autokranfahrer" - [7192]
@ Kranfahrer-Meik,
sehe ich das richtig? Es soll geltendes Recht ignoriert werden? Wegen Argumenten die mit dem Sachverhalt nix zu tun haben?
Die Ausbildung zum Berufskraftfahrer mit den Modulen ist richtig und in Ordnung.

Aber ich fahre Kran und nix anderes. Ich endscheide was ich fahre. Denn! Ich bin kein Sklave.
So, in dem von mir geposteten link steht die Verordung. Das laut geltendem Recht keine Schlüsselzahl 95 notwendig ist zum führen einer Selbstfahrenden Arbeitsmaschine.
Und was Ausbildung betrifft, so bin ich der Meinung, das aus "Kranfahrer" ein Beruf gemacht gehört mit allen Kenntnissen der Physik und mit geregelnden
Arbeitszeiten (Bedienzeiten) Verdopplung des kümmerlichen Stundenlohns. Genau so gehört der Ausendienst geschult wie die Anschläger. Und wer dann noch meint er wolle LKW fahren, der kann das tun. Aber LKW fahren und Kran fahren, haben vieleicht die selbe Genehmigungspharagrafen aber sonst net viel gemeinsam.
Ich saß schon wochenlang im Kran ohne einen Meter zu fahren...

Wenn man dann noch den Sinn eines LKW's überdenkt, dann besteht der Nutzen darin etwas von A nach B zu transportieren. Das bringt Geld! Ein LKW-Fahrer der Ladung sichert oder beladen hilft, verliert teuere Lenkzeit! Die das Geld ein bringt.
Also daraus folgt? Ladepersonal übernimmt das in voller Verantwortung! Oder?

Wenn man dann die Ballasttransporte nimmt! Mit schweren LKW's, dann werden damit keine Güter befördert sondern Teile einer SFA. Dann stehen sie rum. Für Transporte nach Tonnen sind sie ungeignet, da die 70iger nicht gilt. Daraus folgt! Sie wären eigentlich auch befreit von der Schlüsselzahl 95.

Erkennen der realen Lage und dann Nägel mit Köpfen machen. Aber nicht so weiter machen.
Es hätten in Deutschland mal eine Woche lang die LKW's stehen müssen um was zu ändern. Aber nicht einmal das war zu schaffen.
Ach ja, und ich war in den 80igern am Brennerpass dabei als alle LK's dort streikten. Und musste in Frankreich umkehren weil sie die Obst-LKW aus Spanien ausleerten.
So jetzt könt Ihr mal ein wenig darauf rum-denken.
___

LG Festus

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Der Beitrag wurde am 02.06.2012 um 15:16 Uhr von Festus editiert.
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Kranfahrer-Meik
Berufskraftfahrer-Schwerlastautokrane/-KFZ-Mechaniker/-Autokranfahrer/-Aussendienstmitarbeiter-Einsatzplanung-Qualitätssicherung

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Veröffentlicht 02.06.2012, 15:49 - 007 - in "Kraftfahrer Weiterbildungsmodule für Autokranfahrer" - [7193]

Zitat:
Festus postete

Die Ausbildung zum Berufskraftfahrer mit den Modulen ist richtig und in Ordnung.

Aber ich fahre Kran und nix anderes. Ich endscheide was ich fahre. Denn! Ich bin kein Sklave.
Und was Ausbildung betrifft, so bin ich der Meinung, das aus "Kranfahrer" ein Beruf gemacht gehört mit allen Kenntnissen der Physik



@Festus

Ich teile deine Ansicht, jedoch benötigen wir Autokranfahrer zum FAHREN eines Autokrans die Fahrerlaubnis Klasse-2-C-CE-C1E, und daher kannst du auch andere Fahrzeuge fahren, weil es nun mal keine spezielle Fahrerlaubnis für Autokrane gibt.
Ob du diese fährst, oder nicht fährst, ist dem Gesetzgeber egal.

Ich meine nur, das gelegentliche Fortbildung Niemandem schadet, oder?

Und der Beruf "Kranfahrer" kommt!!


___

Gruss

Kranfahrer-Meik
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Der Beitrag wurde am 02.06.2012 um 16:03 Uhr von Kranfahrer-Meik editiert.
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Spot


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Veröffentlicht 02.06.2012, 20:26 - 008 - in "Kraftfahrer Weiterbildungsmodule für Autokranfahrer" - [7194]
Es ist nur die Frage des Wanns zu klären. Ich denke, daß es noch minimum 10 Jahre (wenn nicht noch länger) dauern wird, bevor der Beruf Kranfahrer kommen wird. Denn unsere Politik begreift nicht, daß wir, also die Kranbranche die Schlüsselbranche in jedem (und auch in diesem) Land sind. Denn ohne uns, gibt es keine Energiewende, keinen Strom ,da keine Kraftwerke gebaut, keinen Sprit oder Gas weil keine Revisionen an Großanlagen wie z.b. Rafinerien, Gasaufbereitungs- Chemieanlagen, oder Stahlwerken (und damit keinen Stahl für unsere Wirtschaft) gemacht werden können, keine neuen Brücken keine neuen Häuser usw..... .
Das wird uns jeden Tag schon in diesem Genehmigungswahn gezeigt, den wir der Politik zu verdanken haben. Und von daher wird ein Ausbildungsberuf Kranfahrer, der mit einem von der Politik beschlossenen Ausbildungsrahmenplan ausgebildet werden muß noch lange auf sich warten lassen. Daß der Kranschein inzwischen vorgeschrieben ist, ist nur ein Schritt zur Berufsausbildung.
___

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Kranführer Rico
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Avatar von Kranführer Rico
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Veröffentlicht 02.06.2012, 23:40 - 009 - in "Kraftfahrer Weiterbildungsmodule für Autokranfahrer" - [7195]
Nabend Leute

Da muß ich dich leider wiedersprechen Spot, zumindest was den Kranschein
angeht.
Ich bin in der Baubranche als Kranführer tätig,und da ist der Schein nicht Pflicht
jedenfalls bei den kleineren Firmen ist das so da kann jeder einen Kran bedienen.
Ich selber habe auch keinen, aber mitlerweilen 6 Jahre Erfahrung ich denke das
reicht.
Aber trotzdem würd ich es begrüßen wenn der Kranschein zur Pflicht wird.


Gruß Kranführer Rico

( man lernt im Leben nie aus )

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Stephan


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Avatar von Stephan
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Veröffentlicht 03.06.2012, 14:46 - 010 - in "Kraftfahrer Weiterbildungsmodule für Autokranfahrer" - [7198]
Hallo,

dass komische an der ganzen Sache ist es wird von Bundesland zu Bundesland anders entschieden/gehandhabt.
Den Beruf Baugeräteführer gibt es auch als 3 jährigen Ausbildungsberuf, den Kranfahrer nicht, da reicht wie geschrieben FS Klasse CE.

Ich habe den Beruf des Staat. geprüften Baugeräteführers in einer Weiterbildung gemacht, lieber die Zeit was schaffen als Arbeitslos Daheim rumsitzen.

Jetzt genau das gleiche, zuerst wird die Klasse CE gemacht und dann die Kransachkundigen Prüfungen (wie immer die auch aussehen) das ganze läuft beim Arbeitsamt unter Berufskraftfahrer auf Autokrane.
Ich habe meinen Sachbearbeiter gefragt seid wann es das denn gibt, Antwort erst seid kurzem und auch nur wenige Arbeitsämter schließen sich da an.
Ich laß mich überraschen.

Gruß
Stephan
___

Gruß
Stephan

-----
Bevor ich mich wieder aufrege, ist es mir lieber scheißegal

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Kranfahrer-Meik
Berufskraftfahrer-Schwerlastautokrane/-KFZ-Mechaniker/-Autokranfahrer/-Aussendienstmitarbeiter-Einsatzplanung-Qualitätssicherung

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Avatar von Kranfahrer-Meik
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Veröffentlicht 03.06.2012, 16:00 - 011 - in "Kraftfahrer Weiterbildungsmodule für Autokranfahrer" - [7199]
@ Stephan

"den Kranfahrer nicht, da reicht wie geschrieben FS Klasse CE."


Stimmt so nicht!!!!
Habe dir dazu eine PN geschickt.
___

Gruss

Kranfahrer-Meik
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Spot


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Avatar von Spot
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Veröffentlicht 03.06.2012, 18:25 - 012 - in "Kraftfahrer Weiterbildungsmodule für Autokranfahrer" - [7200]

Zitat:
Kranführer Rico postete
Nabend Leute

Da muß ich dich leider wiedersprechen Spot, zumindest was den Kranschein
angeht.
Ich bin in der Baubranche als Kranführer tätig,und da ist der Schein nicht Pflicht
jedenfalls bei den kleineren Firmen ist das so da kann jeder einen Kran bedienen.
Ich selber habe auch keinen, aber mitlerweilen 6 Jahre Erfahrung ich denke das
reicht.
Aber trotzdem würd ich es begrüßen wenn der Kranschein zur Pflicht wird.


Gruß Kranführer Rico

( man lernt im Leben nie aus )

Sorry Rico,
aber da solltest du dich auf den neueren Stand durch die BG bringen. Der Kranschein ist inzwischen Pflicht! Und das schon seid 2007 wo die Übergangsfrist letztes Jahr am 31.12.2011 um 24 Uhr abgelaufen ist. Das war eine Frist, um das vorhandene Personal vorschriftsgemäß auszubilden. Viele Chefs wollen das nicht wahr haben und meinen, daß das nicht so ist und nur CE ausreicht. Allerdings sagt da die BG was deutlich anderes! Denn wenn ein Unfall geschied und es kommt hart auf hart, steckt dein Chef ziemlich in der Klemme. Denn die Betreiber / Geschäftsführer sind im Fall der Fälle voll und ganz mit in der Verantwortung obwohl sie nicht auf der Baustelle waren oder sind! Eine Unterweisung ist nicht mehr ausrechend! Das sagt dir auch die BG.
Fackt ist, daß du deine Befähigung dem Unternehmer gem. Vorschrift nachweisen mußt. Zudeutsch die Kenntnis über Kranphysik, Vorschriften und den Kran (sicheres Aufstellen, Arbeiten usw.) an sich. Das gild für große Firmen sowie für kleine. Denn wer einen Kranschein hat, ist Fachpersonal und kein Hilfsarbeiter mehr. Daher wollen das auch viele Betreiber nicht wahr haben.
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Kranführer Rico
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Avatar von Kranführer Rico
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Veröffentlicht 03.06.2012, 19:10 - 013 - in "Kraftfahrer Weiterbildungsmodule für Autokranfahrer" - [7201]
Also ich hab da mal das Internet in Sachen Kranschein durchforstet, und ich muss euch beiden recht geben der Kranschein ist Pflicht, nur sehen es einige Arbeitgeber nicht so 85% von ihnen reicht es wenn man mit den Maschienen umgehen kann. Das sieht man auf einigen Baustellen wo die Angestellten die Kran arbeiten selber übernehmen weil die Chef's die Zeit und Kosten für die Schulung sparen wollen.
Also ich glaub ich sollte mich nochmal mit meinem Chef in Sachen Kranschein zusammen setzen und die Schulung nach machen.

Gruß Kranführer Rico

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Spot


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Veröffentlicht 03.06.2012, 19:25 - 014 - in "Kraftfahrer Weiterbildungsmodule für Autokranfahrer" - [7202]
Bitte bitte Rico

Ich lerne auch jeden Tag dazu. Wer nicht mehr dazu lernen will, sollte sich schnell einen Platz im Altersheim suchen. Da ich da aber nicht hin will lerne ich lieber weiter in meinem Leben.
___

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Der Beitrag wurde am 03.06.2012 um 19:39 Uhr von Spot editiert.
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Kranfahrer-Meik
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Veröffentlicht 03.06.2012, 20:20 - 015 - in "Kraftfahrer Weiterbildungsmodule für Autokranfahrer" - [7205]
@Kranführer Rico

Bedenke bitte, was ich dir in der PN geschrieben habe!
Im Schadenfall bist du der Ansprechpartner, und stehst mit einer Anklage vorm Staatsanwalt.
Vergleiche es, wie mit dem Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Man nennt es auch vorsätzliches grob fahrlässiges Handeln.

Der Erwerb eines Kranscheines, mit Befähigungsnachweiss, ist billiger.
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Gruss

Kranfahrer-Meik
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Festus
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Veröffentlicht 03.06.2012, 20:49 - 016 - in "Kraftfahrer Weiterbildungsmodule für Autokranfahrer" - [7206]
@ guten Abend,
ich will euch ja nicht ärgern..
aber nennt mir mal das genaue Gesetz der BG wo die Pflicht für den Besitz eines Kranscheines steht. Bitte nicht die Pflicht bei einem Baukran. Die in der Verordnung steht.
Und benennt nicht die deutsche Politik, die haben nix zu melden. Die ganzen Arbeitsschutzmaßnahmen und Vorschrieften kommen von der EU. Der Schwachsinn der da raus kommt ist der Versuch etwas zu regeln was man als deutsche Politik nicht kann.
@ Stephan,
der Befähigungsnachweiß zum Kranbediener, wird vom Arbeitsamt als "Achtung" **gesetzesänliche** bla bla benannt.
Das ist Müll! Um Geld zu verdienen und Arbeitslose zu beschäftigen. Oder?? Meiner Meinung nach muß eine Ausbildung damit benannt werden : "enspricht §x oder §Y. Seit wann ist eine "gesetzesänliche" etwas verbindliches??

Wir vom Fach müßten fordern was "wir wollen und brauchen" ! Zum Schluß kommen die Anweißungen von der EU und Deutschland macht wieder Schwachsinn daraus. (siehe Wechselkennzeichen! 1 Kennzeichen, 3 mal Versicherung, 3 mal Steuer!! Im Eu-Land 1 mal Kennzeichen 1mal Steuer und 1mal Versicherung. 3 Autos. )
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LG Festus

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KranundBF3Fahrer


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Veröffentlicht 24.11.2013, 22:26 - 017 - in "Kraftfahrer Weiterbildungsmodule für Autokranfahrer" - [10022]
Ich würde die Module auch unabhängig von nötig oder nicht nötig machen.
Man kann auch andere Sachen fahren.
Man muss sich nicht über nötig der unnötig unterhalten.
Es war (bei mir zumindest) auch das ein oder andere interessante dabei.

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