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Kranfahrer-Meik
Berufskraftfahrer-Schwerlastautokrane/-KFZ-Mechaniker/-Autokranfahrer/-Aussendienstmitarbeiter-Einsatzplanung-Qualitätssicherung

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Veröffentlicht 20.12.2012, 18:06 - 000 - in "GGVS ADR Gefahrgutvorschriften" - [8369]
Gefahrgutvorschriften-GGVS/ADR

Geänderte Gefahrgutvorschriften

Zum 1. Januar 2013 tritt eine neue Fassung der Europäischen Vorschriften zum Gefahrgut-Transport (ADR) in Kraft.

http://www.vertikal.net/de/news/artikel/16495/

http://www.bgl-ev.de/images/downloads/ueber/jahresbericht/gefahrguttransporte.pdf


Unter anderem...."

"So fällt zum Beispiel der Transport von Geräten mit Kraftstoffbehältern in Zukunft unter die Gefahrgutvorschriften. „Wenn also etwa ein Landschaftsgärtner seinen Rasenmäher, ein Bauunternehmer einen Kompressor oder ein Energieversorger ein Notstrom-Aggregat transportiert, greift die Vorschrift“, so der Fachmann."
___

Gruss

Kranfahrer-Meik
(...in der RUHE liegt die KRAFT!!)
und
Geht nicht, Gibt es nicht!


Der Beitrag wurde am 21.12.2012 um 16:55 Uhr von Kranfahrer-Meik editiert.
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Spot


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Veröffentlicht 20.12.2012, 21:39 - 001 - in "GGVS ADR Gefahrgutvorschriften" - [8372]
Wie bekloppt ist das denn? Wer hat sich denn diesen Mist ausgedacht?!!
Typisch diese Kugelschreiber in Brüssel!!

Das bedeutet ja, daß jetzt jeder Arbeitsbühnenverleiher alle Fahrer nach ADR Schulen MÜSSEN(!), damit die die Bühnen auch von A nach B weg karren können.

Ich hoffe , daß diese Herren, die sich soetwas ausdenken, in Zukunft auch unter das ADR gestellt werden und nicht von ihren Fahrern ohne ADR-Schein von A nach be gekarrt werden düfen.
___

Lass das mal den Pappa machen


Der Beitrag wurde am 20.12.2012 um 21:55 Uhr von Spot editiert.
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Kranfahrer-Meik
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Veröffentlicht 20.12.2012, 23:01 - 002 - in "GGVS ADR Gefahrgutvorschriften" - [8373]

Zitat:
Spot postete
Wie bekloppt ist das denn? Wer hat sich denn diesen Mist ausgedacht?!!
Typisch diese Kugelschreiber in Brüssel!!

Das bedeutet ja, daß jetzt jeder Arbeitsbühnenverleiher alle Fahrer nach ADR Schulen MÜSSEN(!), damit die die Bühnen auch von A nach B weg karren können.

Ich hoffe , daß diese Herren, die sich soetwas ausdenken, in Zukunft auch unter das ADR gestellt werden und nicht von ihren Fahrern ohne ADR-Schein von A nach be gekarrt werden düfen.

@Spot.

Manchmal fragt man sich wirklich was das alles soll.

So heisst es z.B. im Bericht "

"Unter anderem ist geregelt, dass die Geräte aufrecht verladen und gesichert sein müssen. Alle Öffnungen und Ventile der Kraftstoffbehälter müssen beim Transport verschlossen sein. Ab 60 Liter Fassungsvermögen des Tanks braucht das Gerät außerdem einen Gefahrenzettel als Kennzeichnung, ab 450 Litern Gefahrenzettel an allen vier Außenseiten. Dabei ist unerheblich, wie viel Kraftstoff tatsächlich im Tank ist. Entscheidend ist die Größe des Behälters."


Heisst das jetzt, das jeder LKW-Tank über 450-L-Fassungsvermögen einen Gefahrenzettel an allen 4-Aussenseiten tragen muss, und nun jeder LKW ein Gefahrguttransport ist, ??????

Und muss nun deshalb jeder LKW-Fahrer für seinFahrzeug einen GGVS/ADR Schein haben muss, wenn der Tank über 450-L-Fassungsvermögen hat??

Versteh einer Brüssel??
___

Gruss

Kranfahrer-Meik
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Der Beitrag wurde am 20.12.2012 um 23:03 Uhr von Kranfahrer-Meik editiert.
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Stephan


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Veröffentlicht 21.12.2012, 09:52 - 003 - in "GGVS ADR Gefahrgutvorschriften" - [8374]
Hallo,

und die Mobilkranfahrer brauchen dann wohl auch ADR

auch lesen:

http://www.bgl-ev.de/images/downloads/ueber/jahresbericht/gefahrguttransporte.pdf

http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Artikel/UI/Gefahrgut/gefahrgut-recht-vorschriften-strasse.html?nn=36032

naja ich muss eh am 8.1 zur Arbeitsagentur wegen Kranschein, dann soll die mir gleich noch den ADR Lehrgang bezahlen
___

Gruß
Stephan

-----
Bevor ich mich wieder aufrege, ist es mir lieber scheißegal


Der Beitrag wurde am 21.12.2012 um 11:07 Uhr von Stephan editiert.
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Bollum


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Veröffentlicht 25.01.2013, 08:28 - 004 - in "GGVS ADR Gefahrgutvorschriften" - [8616]
Die Frage haben wir uns hier auch schon gestellt, reichen die Aufkleber oder müssen die Bühnenkutscher ADR-Seminare absolvieren, weiß jmd genaues?

Groetjes
Bollum

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Kranfahrer-Meik
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Veröffentlicht 25.01.2013, 14:41 - 005 - in "GGVS ADR Gefahrgutvorschriften" - [8621]

Zitat:
Bollum postete
Die Frage haben wir uns hier auch schon gestellt, reichen die Aufkleber oder müssen die Bühnenkutscher ADR-Seminare absolvieren, weiß jmd genaues?

Groetjes
Bollum

Fragen wir doch mal bei der BSK nach, die sollen ja gut informiert sein!?

Jedenfalls ist es von Vorteil, wenn ein Berufskraftfahrer nicht nur die Fahrerlaubnis -C-CE-C1E, besitzt, sondern auch einen GGVS-/-ADR-Schein, einen Gabelstaplerschein, einen Personenbeförderungsschein-KOM, und eventuell noch eine abgeschlossene Berufskraftfahrerausbildung nachweisen kann.
___

Gruss

Kranfahrer-Meik
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Der Beitrag wurde am 25.01.2013 um 14:45 Uhr von Kranfahrer-Meik editiert.
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Bollum


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Veröffentlicht 25.01.2013, 15:41 - 006 - in "GGVS ADR Gefahrgutvorschriften" - [8623]
Oha, mich deucht da hab ich an anderer Stelle auf andererleuts Füße getreten, obwohl ich sowas nicht erwartet habe, ist das natürlich unfein und tut mir leid...

BTT
Nach Nachfragen an gut informierter Stelle, stellt sich die ADR-Geschichte allerdings, zumindest für die Bühnentransportiererei, recht einfach dar. Es reicht:

-Aufkleberkennzeichnung
-Gefahrgut-Transport-Unterweisung durch den Arbeitgeber (sinnvollerweise im Rahmen der jährlichen Sicherheitsunterweisung)
- ein 2kg-Feuerlöscher onboard

Groetjes
Bollum

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Kranfahrer-Meik
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Veröffentlicht 25.01.2013, 16:04 - 007 - in "GGVS ADR Gefahrgutvorschriften" - [8625]

Zitat:
Bollum postete
Oha, mich deucht da hab ich an anderer Stelle auf andererleuts Füße getreten, obwohl ich sowas nicht erwartet habe, ist das natürlich unfein und tut mir leid...

BTT
Nach Nachfragen an gut informierter Stelle, stellt sich die ADR-Geschichte allerdings, zumindest für die Bühnentransportiererei, recht einfach dar. Es reicht:

-Aufkleberkennzeichnung
-Gefahrgut-Transport-Unterweisung durch den Arbeitgeber (sinnvollerweise im Rahmen der jährlichen Sicherheitsunterweisung)
- ein 2kg-Feuerlöscher onboard

Groetjes
Bollum

Nicht alles, was aus Brüssel kommt, ist verständlich.
___

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Spot


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Veröffentlicht 25.01.2013, 18:45 - 008 - in "GGVS ADR Gefahrgutvorschriften" - [8630]
Reinweg von der Theorie, muß in Zukunft jeder PKW Fahrer einen ADR Schein besitzen, wenn er sein Fahrzeug fährt.
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Jody


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Veröffentlicht 31.05.2013, 16:27 - 009 - in "GGVS ADR Gefahrgutvorschriften" - [9231]
Hallo!!

"Kugelschreiber aus Brüssel" hehe

Ich hab hier nochmal ne Übersicht gefunden über alle Neuerungen in Bezug auf das ADR 2013...

--> http://www.gefahrstoffe-aktuell.de/adr/schein/adr-2013-das-ist-neu-2608789.html#ADR

VG,

Jody

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Spot


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Veröffentlicht 31.05.2013, 23:12 - 010 - in "GGVS ADR Gefahrgutvorschriften" - [9238]
Also ganz ehrlich, würde ich von einem Bullen bei einer Kontrolle darauf angesprochen werden, würde ich ihn mal einen netten Erholungsaufenthalt in der nächstgelegenen Nervenheilanstalt empfehlen, wenn mich dieser aufgrund meiner Öle und Dieseltanks, eine Anzeige wegen verstoß gegen das ADR schreibt.
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Grandman
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Veröffentlicht 01.06.2013, 00:45 - 011 - in "GGVS ADR Gefahrgutvorschriften" - [9240]
Ihr habt aber schon gemerkt das es bei dem Thema um Zuladung geht und nicht um den Treibstofftank der Bautechnisch mit dem Fahrzeug verbunden ist um dieses zu Betreiben???

Und der Gefahrenstoffzettel auf einem Kanister nach Klasse 3 entzündbare flüssige Stoffe haben doch mindestens schon zwei drittel von euch gesehen!

-->http://www.google.de/imgres?start=64&um=1&client=opera&sa=N&channel=suggest&hl=de&tbm=isch&tbnid=K1lpuB9i5VK50M:&imgrefurl=http://www.searates.com/de/reference/imo/3/&docid=Tke27eNosvKoMM&imgurl=http://www.searates.com/design/images/imo/3F-I.gif&w=99&h=99&ei=iyepUZWhBseVtAbCo4GAAw&zoom=1&iact=rc&dur=299&page=2&tbnh=79&tbnw=79&ndsp=78&ved=1t:429,r:31,s:100,i:97&tx=44&ty=39&biw=1887&bih=996
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und:

Diskutiere nie mit Idioten,
erst ziehen Sie dich auf Ihr Niveau herunter und dort schlagen Sie dich dann mit Erfahrung!!!☺

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DUDU


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Veröffentlicht 01.06.2013, 18:49 - 012 - in "GGVS ADR Gefahrgutvorschriften" - [9252]
Nach der Fassung der neuen Gefahrstoffverordnung mußt du auch für dein Hydrauliköl am Kran Theoretisch einen ADR Schein haben. Die Neufassung begrenzt auch die ADR Schein freie Menge. Von daher ist das alles nicht so einfach. Ich bin mal gespannt, wann unsere Senatssherifs in Bremen diese Verordnung als weiter Einnahmequelle entdecken. Denn dann machen die uns das Leben noch schwerer.
___

DUDU macht das schon!

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DUDU


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Veröffentlicht 01.06.2013, 18:54 - 013 - in "GGVS ADR Gefahrgutvorschriften" - [9253]

Zitat:
Kranfahrer-Meik postete
Gefahrgutvorschriften-GGVS/ADR

Geänderte Gefahrgutvorschriften

Zum 1. Januar 2013 tritt eine neue Fassung der Europäischen Vorschriften zum Gefahrgut-Transport (ADR) in Kraft.

http://www.vertikal.net/de/news/artikel/16495/

http://www.bgl-ev.de/images/downloads/ueber/jahresbericht/gefahrguttransporte.pdf


Unter anderem...."

"So fällt zum Beispiel der Transport von Geräten mit Kraftstoffbehältern in Zukunft unter die Gefahrgutvorschriften. „Wenn also etwa ein Landschaftsgärtner seinen Rasenmäher, ein Bauunternehmer einen Kompressor oder ein Energieversorger ein Notstrom-Aggregat transportiert, greift die Vorschrift“, so der Fachmann."

Und Meik hatte diese neue Gefahrstoffverordnung schon mal verlinkt. Mit der alten Gefahrstoffverordnuechtng, hast du recht. Aber es bezieht sich auf die neufassung, die uns probleme ins haus bringen kann. Denn darüber machen sich diese Kugelschreiber in Brüssel überhaupt keine Gedanken machen.
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Grandman
Angehender Kranfahrer
aus Velen
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Veröffentlicht 02.06.2013, 00:20 - 014 - in "GGVS ADR Gefahrgutvorschriften" - [9256]
Ja OK aber soviel ich weiß sind das unsere eigenen UVV Bestimmungen die dort aufgenommen werden,denn die Länder in der EU wie Estland, Lettland, Litauen, Slowakei, Slowenien und Ungarn kennen diese Bestimmungen der UVV in Ihrem Land gar nicht. Deswegen werden diese Regeln der Technik jetzt offiziell Europaweit über das ADR geregelt! Ich habe letztes Jahr bei der Autobahn Polizei in Münster noch einen Auffrischungskurs für meinen BPG bekommen! da wurde das Thema auch aufgegriffen. Aber wie gesagt letztes Jahr!
Ich habe außerdem bis jetzt hier keine Gefahrstoffverordnung gefunden,lediglich die GGVSEB Teile in denen Markante Änderungen vorgenommen werden! ( Im Post von Jody)

Gruß Olli
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Der Beitrag wurde am 02.06.2013 um 00:22 Uhr von Grandman editiert.
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Veröffentlicht 02.06.2013, 22:28 - 015 - in "GGVS ADR Gefahrgutvorschriften" - [9257]
Wir werden uns noch einmal eingehend mit dieser Materie beschäftigen.
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