Das Kran-Forum ist geschlossen!

Kran-Forum » Recht, Gesetz und Vorschriften » Transporterlaubnisse §29 Abs. 3 StVO » Threadansicht

Seite: 1
Thorge


12 Beiträge




Private Nachricht senden
Veröffentlicht 13.10.2014, 11:29 - 000 - in "Transporterlaubnisse §29 Abs. 3 StVO" - [11490]
Wir glauben, durch praxisgerechte Antragsdaten könnte einiges einfacher werden !

Bitte schaut hier:
http://www.kuebler-spedition.de/?p=4968

Wir freuen uns auf Kommentare, Ideen und Unterstützung !!

Vielen Dank
Kübler Spedition GmbH
Thorge Clever


Der Beitrag wurde am 13.10.2014 um 11:30 Uhr von Thorge editiert.
Seitenanfang Seitenende
Helena


48 Beiträge




Private Nachricht senden
Veröffentlicht 13.10.2014, 14:45 - 001 - in "Transporterlaubnisse §29 Abs. 3 StVO" - [11493]
Hallo Thorge,
wir sind auch ein Antragsteller als Dienstleister, also beantragen wir für mehrere Firmen. Die Achsabstände sind nur eins von vielen Problemen. Manche Bundesländer nehmen es sehr ernst mit Brückenbelastung und leider sind immer mehr Brücken kaputt, so, dass es mit der Petition wahrscheinlich schwierig wird. Wir kämpfen mit der Uneinigkeit der einzelnen Behörden, manchmal ist es wie im Irrenhaus. Niedersachsen z.B. mag nicht, wenn als Ladungsgut ''Konstruktion'' eingetragen wird. Die Genehmigungen werden einfach abgelehnt. Bei Transporten bis 3m Breite 'sonst nix', die 3 Jahre Gültigkeit hat, durften wir auch schon mal nur eine Ladungsart eintragen, die Firma hat kleine Traktoren transportiert und zwischen durch kleine Kiste, oder so was. Laut der Genehmigung aber dürften die die ganze 3 Jahre lang entweder das, oder das!!!
Vor ein Paar Wochen haben wir nach Hamburg keine Genehmigung für 4,9m Breite bekommen, weil die Behörde der Meinung war, ist eine 4,5m Dauerbaustelle da. Ich habe die AM Hittfeld und Fallingbostel angerufen, beide haben 5,5m angegeben. Es hat sich rausgestellt, dass die Durchfahrtsbreite von Amt wegen einer Sicherheit von 0,5 m links und rechts reduziert wurde. Die Behörde hat uns sogar die Zustimmung für eine gültige Genehmigung für 5,2m Breite zurück gezogen.
Es besteht ein großes Bedarf an Kommunikation, nur die einzelnen Behörden bekämpfen sich untereinander und so wird es nie besser.

Seitenanfang Seitenende
Helena


48 Beiträge




Private Nachricht senden
Veröffentlicht 14.10.2014, 00:21 - 002 - in "Transporterlaubnisse §29 Abs. 3 StVO" - [11496]
Gerade hat mich ein Kollege angerufen. Ist von der Polizei kontrolliert worden. Ein Transport bis 3m Breite 'sonst nix'. Hat 2 Raumzellen beladen und seine Genehmigung in Kleve ausgestellt beinhaltet leider den Spruch: keine geteilte Ladung. Der Polizist war leider der deutschen Sprache mächtig und was geschrieben steht, ist ihm heilig. Warum muss bloß das Amt Kleve solche ahnungslose Polizisten mit Sprüchen irritieren, die in solchen Genehmigung nichts zu tun haben?

Sorry, dass ich von Thema abweiche, aber das kotzt mich echt an.

Seitenanfang Seitenende
KranundBF3Fahrer


421 Beiträge



Avatar von KranundBF3Fahrer
Private Nachricht senden
Veröffentlicht 23.03.2015, 22:44 - 003 - in "Transporterlaubnisse §29 Abs. 3 StVO" - [12159]
Weil Beamte/öffentliche Angestellte nur nach dem arbeiten, was die Legislative beschlossen hat. Und die 46er wird nur für "nicht teilbare Ladung" vergeben, die 2 Teile wären aber teilbar gewesen. Sagt dir Gussenstedt was?
Chris

Seitenanfang Seitenende
Helena


48 Beiträge




Private Nachricht senden
Veröffentlicht 27.03.2015, 17:31 - 004 - in "Transporterlaubnisse §29 Abs. 3 StVO" - [12162]
Mein Fall war Transport bis 40t. Kann man wohl mit Gussenstedt schwer vergleichen. Bis 40t, kannst du ganz gut mehr Teile laden.
Seitenanfang Seitenende
 Seite: 1  - [ Recht, Gesetz und Vorschriften ]


Impressum