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rohlfs


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Veröffentlicht 18.12.2014, 12:21 - 000 - in "Fahrtenschreiber bei Anhängerkran" - [11659]
Hallo

Ich finde einfach keine richtigen Infos zu meiner Frage und das BAG erteilt keine Auskunft.
PKW mit Anhänger-Arbeitsmaschine (Kran mit grünen Kennzeichen) über 3,5t aber unter 7,5t.
Braucht man einen Fahrtenschreiber?

Meiner Meinung nach ist man mit diesem Gespann eine selbstfahrende Arbeitsmaschine.
Brauch man sonst etwas, wie Fahrauftrag oder so?

Es werden keine Güter transportiert,das fahren ist nicht Hauptaufgabe des Fahrers und es sind betriebliche Überführungsfahrten von einer zur nächsten Baustelle/Einsatzort.

Vielen Dank für die Hilfe

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abcde5


54 Beiträge




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Veröffentlicht 18.12.2014, 22:21 - 001 - in "Fahrtenschreiber bei Anhängerkran" - [11671]
Hallo rohlfs.

Google mal bitte nach der sogenannten "Handwerkerklausel". Das sollte dir weiterhelfen.
Naja, BAG, reden wir lieber nicht darüber....

Grüße
R


Der Beitrag wurde am 18.12.2014 um 22:22 Uhr von abcde5 editiert.
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Festus
Feinmechaniker/Autokranfahrer
aus Mannheim
92 Beiträge




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Veröffentlicht 23.12.2014, 15:26 - 002 - in "Fahrtenschreiber bei Anhängerkran" - [11679]
Hallo Rohlfs,
hier kannst du dich informieren.
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_57a.php

Du musst unterscheiden zwischen Lenk und Ruhe Zeiten(LUR) und einem Fahrtenschreiber. Ein Kran-selbstfahrende Arbeitsmaschine-, brauch einen Fahrtenschreiber. Aber keine LuR - zeiten nachweisen. Ist der Alte Fahrtenschreiber defekt, und es wird ein neues Gerät für LuR/ Fahrerkarte verbaut, brauch man es nicht benutzen. (in welcher Verordnung das stand weis ich jetzt nimmer )
Bei deinem Fall ist nur der Hänger eine SFA. Da wirst du dich durch oben genanntes Forum lesen müssen.

Was die Handwerkerregelung betrifft ist das ein schweres Thema, wenn die Hauptaufgabe z.Bsp. mauern/klempnern ist, sollte man sich das vom zuständigen Ordnungsamt bescheinigen lassen.(wenn es die Verordnungen kennt) Beim ankommen, out of Duty oder wie das heißt.. es ist nämlich ein prima Nachweis über Verletzung der Arbeitszeit.... beim Arbeitsunfall, interessant für die BG.

Wie oben schon geschrieben einfach mal googlen.

Und für alle neuen Führerscheininhaber, gibt es einen tollen Aspekt! Der wohl heftig diskutiert wird... die Handwerker-Autos, haben ein zGW. von genau 3.5 Tonnen.. oder ? ja und beim Anhängerbetrieb 3.5 Tonnen + (je nach dem) die Stützlast. 3.5 + 85kg = 3.585 t. Und somit, mit dem neuen B E nicht fahrbar.

Das habe ich aber nur am Rande gelesen und Wegen der Feiertage im Moment keinem Handwerker auf das Brot zu schmiere..
___

LG Festus

Unterschätze nie die Dummheit!! Sie greift dich immer und überall an!!

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Kranfahrer-Meik
Berufskraftfahrer-Schwerlastautokrane/-KFZ-Mechaniker/-Autokranfahrer/-Aussendienstmitarbeiter-Einsatzplanung-Qualitätssicherung

2317 Beiträge



Avatar von Kranfahrer-Meik
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Veröffentlicht 03.01.2015, 12:32 - 003 - in "Fahrtenschreiber bei Anhängerkran" - [11699]
"Das habe ich aber nur am Rande gelesen und Wegen der Feiertage im Moment keinem Handwerker auf das Brot zu schmiere.. "





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___

Gruss

Kranfahrer-Meik
(...in der RUHE liegt die KRAFT!!)
und
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KranundBF3Fahrer


421 Beiträge



Avatar von KranundBF3Fahrer
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Veröffentlicht 22.03.2015, 20:21 - 004 - in "Fahrtenschreiber bei Anhängerkran" - [12152]

Zitat:
Festus postete
Hallo Rohlfs,
hier kannst du dich informieren.
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_57a.php

Du musst unterscheiden zwischen Lenk und Ruhe Zeiten(LUR) und einem Fahrtenschreiber. Ein Kran-selbstfahrende Arbeitsmaschine-, brauch einen Fahrtenschreiber. Aber keine LuR - zeiten nachweisen. Ist der Alte Fahrtenschreiber defekt, und es wird ein neues Gerät für LuR/ Fahrerkarte verbaut, brauch man es nicht benutzen. (in welcher Verordnung das stand weis ich jetzt nimmer )
Bei deinem Fall ist nur der Hänger eine SFA. Da wirst du dich durch oben genanntes Forum lesen müssen.

Was die Handwerkerregelung betrifft ist das ein schweres Thema, wenn die Hauptaufgabe z.Bsp. mauern/klempnern ist, sollte man sich das vom zuständigen Ordnungsamt bescheinigen lassen.(wenn es die Verordnungen kennt) Beim ankommen, out of Duty oder wie das heißt.. es ist nämlich ein prima Nachweis über Verletzung der Arbeitszeit.... beim Arbeitsunfall, interessant für die BG.

Wie oben schon geschrieben einfach mal googlen.

Und für alle neuen Führerscheininhaber, gibt es einen tollen Aspekt! Der wohl heftig diskutiert wird... die Handwerker-Autos, haben ein zGW. von genau 3.5 Tonnen.. oder ? ja und beim Anhängerbetrieb 3.5 Tonnen + (je nach dem) die Stützlast. 3.5 + 85kg = 3.585 t. Und somit, mit dem neuen B E nicht fahrbar.

Das habe ich aber nur am Rande gelesen und Wegen der Feiertage im Moment keinem Handwerker auf das Brot zu schmiere..

Wie kommst du auf den Trichter, das die Stützlast die Zulässige Masse erhöht?
Chris

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