Das Kran-Forum ist geschlossen!

Kran-Forum » Recht, Gesetz und Vorschriften » Verladung von Containern / Anschlagen » Threadansicht

Seite: 1
accr665


3 Beiträge




Private Nachricht senden
Veröffentlicht 04.08.2016, 14:08 - 000 - in "Verladung von Containern / Anschlagen" - [13374]
Guten Tag !

Ich habe eine Frage zu den Verantwortlichkeiten / rechtlichen Aspekten bei der Verladung von See/ Baustellen-Containern auf LKW.
Wir haben in unserem Betrieb diverse 20ft -Seecontainer die als Baustellencontainer verladen werden.
Die Abholung erfolgt mit Tiefbett-LKW mit Selbstladern durch ein hierauf spezialisiertes Unternehmen. bisher erfolgte die Be- / Entladung - einvernehmlich in Zusammenarbeit unser Personal Fahrer.
Jetzt aber gibt es hier Schwierigkeiten. Der Transportunternehmer gibt an das sein Personal die Be- / Entladung offiziell nicht durchführen darf.

Daher meine Frage : Wer ist für das Anschlagen der Ketten/ Schäkel und des Kranhaken zuständig ?

Und als weitere Frage :
Wenn der Unternehmer dies nicht durchführen muss, wen könnte man dan hiermit beauftragen ( spezialisiertes Unternehmen ? ) da unser Personal lt. BG dies auch nicht darf.

Danke im voraus
accr665

Seitenanfang Seitenende
Hebelmann


48 Beiträge




Private Nachricht senden
Veröffentlicht 08.08.2016, 23:01 - 001 - in "Verladung von Containern / Anschlagen" - [13376]
Bin ich nun tagelang schon am Grübeln drüber.

Zitat:
...Tiefbett-LKW mit Selbstladern durch ein hierauf spezialisiertes Unternehmen...

Ist doch der Widerspruch in sich schon. Entweder ist der Spediteur darauf spezialisiert und kann das handhaben oder eben nicht. Hier liest sich das für mich schon fast so, dass sich da wer mal nen Ladekranauto gekauft hat weil Geschäft gewittert und nun, weil vvielleicht aufgeklärt, kalte Füsse bekommt. Kann er also nicht spezialisiert sein.
Wer für was zuständig ist ist doch eine reine Vertragssache. Lautet der Vertrag die Container in Eigenleistung von A nach B zu bringen, so ist das sein Job. Muss er intern die Voraussetzungen eben zu schaffen.

Könnte mir vorstellen, dass die Fahrer rein als Fahrer angestellt sind. Dann entfallen für die solch Ladetätigkeiten. Muss entweder deren Arbeitsvertrag geändert werden oder von dem Spediteur ein weiterer, dafür vorgesehener, Mann mitgeführt werden.

Seitenanfang Seitenende
accr665


3 Beiträge




Private Nachricht senden
Veröffentlicht 11.08.2016, 08:18 - 002 - in "Verladung von Containern / Anschlagen" - [13378]
HI !

Vielen Dank für die Information.
Wir sind gerade in Verhandlungen mit dem Unternehmer.

Gruss
accr665

Seitenanfang Seitenende
Vogel


81 Beiträge

Moderator


Private Nachricht senden
Veröffentlicht 06.09.2016, 19:58 - 003 - in "Verladung von Containern / Anschlagen" - [13389]
Die Frage wäre eher wie der Unternehmer beauftragt wurde,
darf man annehmen das fürs Anschlagen und Verladen nun ein Mehrpreis verlangt wird?

Ich war ja nun wirklich lang genug im Ladekran/Containergeschäft unterwegs,
ohne Nähere Beschreibung des Konflikts lässt sich hier wenig zur Sache sagen..

Schreib mich einfach direkt an, vielleicht findet man ne praxisnahe Lösung...

Andreas


Der Beitrag wurde am 06.09.2016 um 19:58 Uhr von Vogel editiert.
Seitenanfang Seitenende
accr665


3 Beiträge




Private Nachricht senden
Veröffentlicht 07.09.2016, 07:22 - 004 - in "Verladung von Containern / Anschlagen" - [13390]
Guten Morgen !

vielen Dank für das Angebot der Hilfe. Über diese Problematik hatte sich mein Vorgänger nie Gedanken gemacht.
Wir haben jetzt eine Lösung gefunden die wie folgt aussieht.

Der Transportunternehmer weist unser Personal in die Tätigkeit ein. ( Kurzschulung mit entsprechender Dokumentation / Protokoll). Verantwortlich im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen bleibt letztendlich aber der LKW-Fahrer, da er den Selbstladekran bedient.

Dies haben wir auch durch einen RA prüfen lassen und erscheint rechtssicher.

Noch einmal vielen Dank und einen schönen Tag
accr665

Seitenanfang Seitenende
Hebelmann


48 Beiträge




Private Nachricht senden
Veröffentlicht 07.09.2016, 11:20 - 005 - in "Verladung von Containern / Anschlagen" - [13391]
In meinen Augen ist das ein sehr witziger Sachverhalt irgendwie. Da ist eine Firma, die sucht wen, der ihre Baustellenausrüstung in Containern von A nach B transportiert. Findet jemanden, der dies (so wie ich es verstehe) im Gesamtpaket anbietet mit LKW mit Ladekran. Dann kommt der Rückzieher, dass die Be- und Entladung nicht möglich sei und der Kunde das müsse. Zu guter letzt die Einigung, dass der Unternehmer den Kunden einweist, also das Wissen dazu vermittelt wie und was zu tun.
Mal den Gedanken anders herum gedacht: Solch Ladekran macht eine Kranarbeit (was anderes ist das ja nicht). Da liegt, im allgemeinen, der Trennpunkt beim Haken bzw Anschlagmittel. Kann aber auch vereinbart werden, dass der (Kran-) Unternehmer einen Anschläger beistellt. Damit wird dann auch die Haftung für die Wahl des richtigen Anschlagpunktes übernommen bzw müssen diese dem Anschläger benannt werden.
Durch die Einweisung des Selbstlade! - LKW - Fahrers gibt es aber auch wieder eine Vermengung der Kompetenzen. Wer garantiert denn, dass dieser eine gewissenhafte Einweisung gemacht hat? Und wieso soll der LKW-Fahrer dann weiter voll verantwortlich bleiben? Dann kann er es auch selbst machen.

Letztlich liegt, so sehe ich das, hier das Problem darin, dass der Unternehmer eine Versicherungslücke hat und diese versucht geschickt zu kaschieren. Für LKW-Fahrer von Containern gilt z.B., dass sie diese nicht anzurühren haben. Mal eben beim Umladen zuzufassen oder gar auf dem Container rumzuturnen ist versicherungsrechtlich nicht abgedeckt. Vermute das Problem in diese Richtung. Das aber macht den Begriff Selbstlader und Komplettauftrag wieder hinfällig, denn gerade das will der Kunde ja. Denn sicher war ja bei Auftragserteilung die Rede davon, dass Container von A nach B umzusetzen sind. Anderes macht wenig Sinn.

Seitenanfang Seitenende
 Seite: 1  - [ Recht, Gesetz und Vorschriften ]


Impressum