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Rs01
Maschinenschlosser
aus Sauerland NRW
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Veröffentlicht 29.08.2007, 21:32 - 000 - in "Oldtimer Mobilkran und die Vorschriften (zB. ADK 70)" - [1970]
Hallo @ all,

sagt einmal... :-) wie verträgt sich der private bzw gewerbliche Betrieb eines ADK70 mit den heutigen UVV (BGV D 6 etc) und wohlmöglich anderen Vorschriften?
Welche müssen zwingend eingehalten werden und müssen Oldtimer-Krane diese erfüllen? Müssen also uU technische Einrichtungen nachgerüstet werden wenn sie wegen des frühen Baujahrs nicht vorhanden sind?
Welche Probleme in dieser Hinsicht kommen beim ADK 63, ADK 70, ADK125 (Demag HC38) auf mich zu?

Ich würde gern einen solchen Kran anschaffen, bevor ich aber irgendwo unüberlegt zuschlage frag ich doch lieber erstmal die Fachleute unter euch. Bisher bewege ich die Baumstämme für ein Blockhausprojekt wie im alten Rom, was auch nicht ganz ungefährlich ist.

Mit herzlichem Dank
Thomas

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TDKv
Dienstleister für Kranvermieter
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Admin

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Veröffentlicht 29.08.2007, 22:36 - 001 - in "Oldtimer Mobilkran und die Vorschriften (zB. ADK 70)" - [1971]
Hallo Thomas,

herzlich wilkommen hier im Kran-Forum. Ich bin, was Genehmigungswesen angeht, nicht der Fachmann. Aber einige andere Profis hier im Forum können Dir sicher weiterhelfen.

Bewegst Du denn Kran im öffentlichen Straßenverkehr, oder nur auf privatem Gelände?
___

Carsten Thevessen

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Rs01
Maschinenschlosser
aus Sauerland NRW
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Veröffentlicht 31.08.2007, 00:25 - 002 - in "Oldtimer Mobilkran und die Vorschriften (zB. ADK 70)" - [1973]
Hallo Carsten,
danke für die freundliche Aufnahme in diesem Forum und natürlich für deine Webseite.

Der Kran sollte schon auf die Straße und auch kleinere Arbeiten im Nebenerwerb erledigen können. Das ist aber etwas Zukunftsmusik.

Meist wird er auf eigenem Grundstück auf dem Abbundplatz eingesetzt werden. Allerdings müssen die Stämme auf der Baustelle wieder zusammengesetzt werden. Per Kurzholzzug, den ich ab und zu aushilfsweise fahre, kommen sie dort an. Das Aufschichten der einzelnen Stämme wäre mit dessen Kran zwar kein Problem, es dauert aber viel zu lange bis eine Hütte steht.

Ein ADK 70 oder 125 wäre ideal und auch aus Kostengründen meine erste Wahl. Mit Restaurierung und TÜV hätte ich kein Problem. Selbst die Nachrüstung einer Funk-Fernsteuerung traue ich mir wohl zu.

Es geht mir in diesem Thread einzig um die Frage ob mein "Wunschkandidat" die Anforderungen in Bezug auf einzuhaltende Vorschriften erfüllt.

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HardyS
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Veröffentlicht 07.09.2007, 19:49 - 003 - in "Oldtimer Mobilkran und die Vorschriften (zB. ADK 70)" - [2006]
Hallo, ich habe den ADK 125-3 schon in Verkehrskontollen gehabt. Er hatte eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO und die Erlaubnis gemäß § 29 StVO. Ebenfalls hatte er eine Prüfplakette der UVV. Es gab Krane die mit einem LMB nachgerüstet werden mussten, aber das waren Baujahre der frühen 60er. Ob da der ADK 63 reinfällt weis ich nicht. Der ADK 125-3 hat den ja. Also beidem keine Probleme.

Gruss Hardy

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Rs01
Maschinenschlosser
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Veröffentlicht 08.09.2007, 15:42 - 004 - in "Oldtimer Mobilkran und die Vorschriften (zB. ADK 70)" - [2008]
Hallo Hardy,
vielen Dank für die Info.
Nun habe ich einen ADK 70 gekauft, zwar etwas Pech damit, aber das wird schon werden.
Erstmal restaurieren und gangbar machen. Das wird aber dauern.
Nun suche ich Gleichgesinnte bez. ADK70-0, hilfreiche Infos über den Kran, technische Unterlagen etc.

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HardyS
Polizeibeamter
aus Berlin
31 Beiträge



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Veröffentlicht 08.09.2007, 20:14 - 005 - in "Oldtimer Mobilkran und die Vorschriften (zB. ADK 70)" - [2010]
Hallo Thomas, mein Glückwunsch zum ADK 70. So findet man sich wieder! Ich hatte schon ein kleinen Anfangsverdacht
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